Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 267

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Kopf und Haigermoser, der soeben eingebracht wurde, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

23.07

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir sind mit der vorliegenden Novelle zur Gewerbeordnung nicht zufrieden. Es wurde darin aus unserer Sicht ein ganz massives Manko der Vergangenheit nur weitergeführt und in keiner Weise ausgeglichen, nämlich der fehlende Nachbarschutz in der Gewerbeordnung.

Das war bereits seit dem Jahre 1990 so, hat sich dann durch die Gewerbeordnungsnovelle 1993 bestätigt und bis 1998 noch weiter verschärft. Drei Punkte, die uns in der Vergangenheit immer ganz massiv gestört haben, war erstens die mehr oder weniger flächendeckende Einführung eines vereinfachten Verfahrens, in dem Nachbarn überhaupt keine Parteistellung mehr haben.

Zweitens: der Entfall der Genehmigungspflicht für Anlagenänderungen – was eigentlich der typische Fall in der Praxis ist – und drittens die Aushöhlung des Rechtsschutzes dadurch, dass man Anlagen bereits betreiben kann, auch wenn eine Berufungsverhandlung ausständig ist und auch wenn eine Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde der Nachbarn erfolgreich war.

Das sind drei Punkte, die bereits in der Vergangenheit ein massives Defizit bedeutet haben und die auch durch die vorliegende Novelle in keiner Weise ausgeglichen oder rückgängig gemacht werden.

Es wird immer von der Reformregierung gesprochen: Es kommt nicht nur darauf an, dass man etwas macht, sondern es kommt auch auf die Qualität an. Dass wir seit März letzten Jahres EU-Recht nicht umgesetzt haben, ist traurig, ist bedauerlich, aber auch durch den vorliegenden Antrag werden wesentliche Punkte der IPPC-Richtlinie und der Seveso-II-Richtlinie nicht umgesetzt. Dies ist keine richtlinienkonforme Umsetzung von EU-Recht. Es tut mir Leid, aber ich muss das sagen: Die Qualität dieser Gesetzesvorlage ist in diesem Punkt nicht gegeben. (Beifall bei den Grünen.)

Es fehlen wesentliche Anlagen, es fehlen die Verkehrsanlagen, es fehlen die Energieanlagen und es fehlt die Sprengmittelerzeugung. Es fehlt aber auch die Massentierhaltung, die eigentlich ab einem gewissen Schwellenwert der IPPC-Richtlinie unterliegen sollte. Das ist weder im UVP-Gesetz gewährleistet, noch hier. Es ist mir nicht ersichtlich, wie diese fehlende Umsetzung von EU-Recht in den nächsten Gesetzesanträgen in irgendeiner Form gewährleistet sein soll.

Wir haben einen Initiativantrag für ein einheitliches Umweltanlagenrecht eingebracht – ich betone: Umweltanlagenrecht! –, weil uns sowohl der Umweltschutz als auch die Einheitlichkeit extrem wichtig sind. Durch den Ansatz, den Sie jetzt gewählt haben, nämlich ein Materiengesetz nach dem anderen zu novellieren, weiterhin unterschiedliche Genehmigungsvoraussetzungen zu belassen, ist dieses Ziel noch weiter in die Ferne gerückt, und damit sind wir sehr, sehr unzufrieden.

Ein weiterer Punkt: die Schwellenwerte. Es ist eigentlich für die österreichische Wirtschaftsstruktur nicht argumentierbar, warum wir eine 1 : 1-Umsetzung der IPPC-Richtlinie durchführen, bei der die Schwellenwerte viel zu hoch sind. Augenscheinlich werden die Schwellenwerte zum Beispiel bei Ammoniak von 5 Tonnen auf 50 Tonnen erhöht. Es ist mir nicht klar, wie man das argumentieren möchte. Ein weiterer Punkt, der zu kritisieren ist, ist vor allem Artikel 15 der IPPC-Richtlinie: Transparenz, Offenlegen von Unterlagen und so weiter – all das ist nicht umgesetzt worden.


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