Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 58

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist damit auch in dritter Lesung angenommen.

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über die Regierungsvorlage (127 der Beilagen): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und über

den Antrag 164/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und über

den Antrag 13/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird (202 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Wattaul. Auf eine mündliche Berichterstattung wurde aber verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Posch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

12.10

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der vorliegende Gesetzentwurf, der ja einstimmig verabschiedet werden wird, hat eine lange Geschichte. Diese Diskussion geht ja zurück bis ins Jahr 1995, etwa nach dem Attentat von Oberwart. Langjähriger Wunsch der SPÖ ist es, diese Staatszielbestimmung zu verwirklichen; Nachredner meiner Fraktion werden dann noch einiges dazu sagen.

Es war ein Wunsch der ARGE Volksgruppen in der SPÖ, so etwas zu machen, und es war auch Teil des Parteiprogramms der SPÖ, so etwas zu machen. Leider war aber in der vergangenen Gesetzgebungsperiode ein Einvernehmen mit der ÖVP darüber nicht zu erzielen: teilweise auch auf Grund des Drucks eines Teiles einer Volksgruppe. Abgeordneter Zernatto, der damalige Kärntner Landeshauptmann, hat ja sympathischerweise schon zugegeben, dass manchmal die Dinge eben nicht so gehen, wie man es vorhat, und dass es damals Schwierigkeiten gegeben hat, das umzusetzen.

Im Jahre 1997 wurde der österreichischen Bundesregierung von den sechs Volksgruppen ein Memorandum überreicht, in dem ebenfalls die Aufnahme einer Staatszielbestimmung im Verfassungsrang gefordert wurde, eine Staatszielbestimmung, mit der sich die Republik Österreich zu ihren Volksgruppen und deren besonderem Schutz bekennt. Insoferne hat diese Staatszielbestimmung im Verfassungsrang mehr symbolischen Charakter: Es ist das eine Absichtserklärung, hat weniger rechtliche Verbindlichkeit, trotzdem allerdings einen gewissen verfassungsrechtlichen Schutz, denn der Einfachgesetzgeber, der Landesgesetzgeber – wer auch immer –, wird es unserer Meinung nach in Zukunft schwer haben, hinter bestehende Minderheitenrechte zurückzugehen. Das ist zumindest unsere Hoffnung.

Es wurde also ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Minderheitenschutz gesetzt. In den vergangenen Jahrzehnten und Jahren wurden ja nicht nur die Mittel für die Volksgruppenförderung verzwölffacht, sondern beispielsweise auch Volksgruppenradios installiert, wobei ich darum bitte, deren Subventionen nicht zu kürzen. Weiters wurde ein Rahmenübereinkommen ratifi


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