Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 152

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14 Mitglieder der EU haben die EU-Verträge gebrochen. Es war von allem Anfang an klar, dass die Europäische Union laut Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union auf folgenden Grundsätzen beruht: auf der Freiheit der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit aller ihrer Mitglieder.

Im Artikel 7 ist klar festgelegt, welches Verfahren einzusetzen hat, wenn ein Mitglied gegen diesen Artikel 6 verstößt. In diesem Artikel 7 ist klar festgelegt, dass es ein Verfahren geben muss, bei dem der Beschuldigte zumindest gehört werden muss. Österreich wurde von den EU-14 im Rahmen dieser Sanktionen nicht ein einziges Mal gehört. Die Aufhebung der Sanktionen, meine Damen und Herren, ist deshalb ein Akt der Gerechtigkeit und nicht ein Akt der Gnade! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Dieses Unrecht wurde nun aufgehoben, und es hat vielleicht auch ein klein wenig sein Gutes, weil dadurch vielen in Europa klargemacht worden ist, dass ein Ziel nicht erstrebenswert ist, nämlich ein zu errichtender zentralistischer Bundesstaat, wenn möglich unter sozialistischer Dominanz. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

In den jetzt folgenden Verhandlungen zur notwendigen Institutionenreform der Union wird die Bevölkerung von 15 Mitgliedsländern ganz genau darauf achten, dass das nicht der Fall sein wird. Das ist der Nutzen, den diese Sanktionen hinterlassen.

Meine Damen und Herren! Den Zielen verschiedener europäischer Politiker in Bezug auf die Reform der Union ist entgegenzutreten, unter anderen auch jenen des Außenministers der Bundesrepublik Deutschland, Joschka Fischer, der die Kernsouveränitäten aller Länder auf europäischer Ebene konzentrieren will und über die Achse Berlin–Paris Europa sozusagen steuern, ein Direktorium errichten möchte, das das Europa der zwei Geschwindigkeiten institutionalisiert. Meine Damen und Herren! Diesen Vorschlägen werden wir klar und deutlich widersprechen müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Diesen Tendenzen ist mit der klaren Forderung entgegenzutreten, dass auch nach einer Reform der Institutionen die Interessen und die Rechte aller Mitgliedsländer – auch der kleineren – erhalten und gestärkt werden müssen.

Meine Damen und Herren! Die Demokratisierung der Union, die uns allen ein Anliegen ist, muss vor allem heißen: mehr Respekt vor den Entscheidungen der Völker und deren Demokratie und Verfassung, Sicherstellung der Vertretung aller Mitgliedsländer in den entscheidenden Gremien der Union. Die Frau Minister hat schon angekündigt, dass ein Kommissar für uns keine Verhandlungsmasse darstellt.

Meine Damen und Herren! Auch die EU-Osterweiterung ohne Wenn und Aber wird es nicht geben können! Die Debatte über eine Volksabstimmung darüber empfinde ich als belebend, und sie zwänge die EU-Politiker zur Überzeugungsarbeit. Die sehr oft abgehoben agierenden Politiker im Rahmen der Europäischen Union werden von ihren hohen Rössern heruntersteigen müssen, wenn sie die Menschen von diesen großen Projekten überzeugen wollen.

Meine Damen und Herren! Deshalb muss die zentrale Forderung sein: mehr Föderalismus und mehr Bürgerrechte in der EU. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.14

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

18.14

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich möchte mich noch einmal kurz mit dem eingebrachten Misstrauensantrag beschäftigen. Ich glaube, es ist durchaus interessant, wenn man die Grundlagen dieses Misstrauensantrages noch einmal durchleuchtet beziehungsweise Sachverhalte zurechtrückt, und zwar dort, wo Sachverhalte nicht richtig wiedergegeben wurden.


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