Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 10

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Erstens einmal werden wir sehen, ob hier Chancengleichheit und gleiche Dringlichkeit herrscht, wenn auf der anderen Seite ein, zwei Sätze zur Begründung gesagt werden. Zweitens bitte ich, an der Gewohnheit festzuhalten, dass nach ein oder zwei begründenden Sätzen die Frage kommt, Herr Dr. Jarolim. (Abg. Ing. Westenthaler und FPÖ-Klubdirektor Dr. Moser stehen vor der ORF-Kamera am rechten Saaleingang. – Abg. Dietachmayr: Der Moser steht dauernd vor der Kamera!)

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (fortsetzend): Es spricht für sich, dass man hier von den Freiheitlichen am Fragerecht gehindert werden soll. (Ruf: Unerhört!)

Meine Frage: Halten Sie es für richtig, dass über einen Vorschlag im Weisenbericht, einer Anregung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Adamovich entsprechend, bezüglich einer weiteren Instanz im Medienverfahren nachgedacht werden soll, beziehungsweise wie ist Ihre Meinung zu einer derartigen zusätzlichen Instanz? (Abg. Dr. Khol: Das sind zwei Fragen!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Herr Abgeordneter! Ich halte es natürlich für richtig, dass über bestimmte Probleme, vor allem, wenn sich die Gedanken in Richtung Verbesserung bewegen, nachgedacht wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch sehe ich keinen Anlass für eine aktuelle Diskussion über die Veränderung des Gerichtswesens in Strafsachen.

Die Vereinheitlichung der Judikatur wird wie folgt gewährleistet: Die Generalprokuratur hat die Möglichkeit, aus eigenem oder über Auftrag des Bundesministeriums für Justiz beim Obersten Gerichtshof Anträge zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zu stellen. Das tut sie auch. Ich habe mit ihr außerdem konkret darüber gesprochen, dass sie dies auch in weiterer Folge tun wird.

Diese Antragstellungen werden auch im Hinblick auf die Frage überprüft, ob die Judikatur der österreichischen Gerichte, insbesondere aller vier Oberlandesgerichte, mit der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes übereinstimmt. (Abg. Dr. Khol: Das ist auch gut!) Es ist also ausreichend gewährleistet, dass in Österreich ein Instrumentarium für eine einheitliche Judikatur auch in Strafsachen besteht und gehandhabt wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Moser! Ich wiederhole die Bitte des Präsidenten Prinzhorn von gestern. (FPÖ-Klubdirektor Dr. Moser entfernt sich von der ORF-Kamera. – Abg. Dietachmayr: Das gilt auch für den Westenthaler!)

Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Krüger, bitte.

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Entspricht es den Tatsachen, dass es noch andere Kommissionen gibt, in welche von der vergangenen Bundesregierung unter Einschluss der SPÖ und über Vorschlag der SPÖ Richter entsandt wurden, die über Anliegen der damaligen Oppositionspartei, der Freiheitlichen Partei, zu entscheiden hatten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Es gibt natürlich eine Reihe von Kommissionen, bei denen die Freiheitliche Partei auch als Antragssteller in Frage kommt. Im gegenwärtigen Zeitpunkt fällt mir nur die Rundfunkkommission ein, in der zum Beispiel der Präsident der Richtervereinigung, Dr. Klingler, Mitglied, ich glaube sogar Vorsitzender war. (Abg. Schieder: Nicht einmal Mitglied! Der Klingler war nicht in der Rundfunkkommission!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Trinkl, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Bundesminister! Die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit, konkret die Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit des Richters, ist eine der


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