Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 126

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kollegen von der Freiheitlichen Partei und von der Österreichischen Volkspartei! Wir nehmen Sie beim Wort. Wir sind konstruktiv, und wir unterstützen in dieser Frage Herrn Bundesminister Haupt. (Abg. Dr. Pumberger: Redezeit!) Wir dürfen Sie einladen, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Mikl-Leitner. – Bitte.

16.23

Abgeordnete Mag. Johanna Mikl-Leitner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Aus meiner Sicht hat die Dringliche Anfrage der Grünen heute wieder einmal eindeutig gezeigt, dass sich die Grünen voll und ganz auf Panikmache spezialisiert haben, auf nichts anderes, als Angst und Verun-sicherung zu schüren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Sie wollen ja Arbeitsplätze gefährden!)

Äußerst dramatisch finde ich, dass diese ganze Verunsicherungskampagne auch noch auf falschen Daten und Fakten beruht und dass Ihnen anscheinend das konstruktive Miteinander, das konstruktive Arbeiten ganz abhanden gekommen ist. Sie versuchen zwar, Ihre fachliche Inkompetenz zu überspielen, indem Sie vortäuschen, sich für den Konsumenten einzusetzen, aber ich glaube, das gelingt Ihnen nicht so ganz, sondern das ist sicherlich auch ein Teil des Wiener Wahlkampfes, der jetzt im Gange ist. Daher ist das für mich sozusagen nur eine reine Alibihandlung der Grünen.

Entscheidend ist: Was will der Konsument? Was fehlt dem Konsumenten? – Der Konsument will hundertprozentige Transparenz. Der Konsument will umfassende Information und umfassende Aufklärung.

Was in der Vergangenheit erfolgreich war und was seit den siebziger Jahren erfolgreich war, war das so genannte Vier-Augen-Prinzip beziehungsweise ist nach wie vor das Vier-Augen-Prinzip. Was bedeutet das? – Das heißt nichts anderes als Folgendes: Die Kompetenzen im Bereich Betriebsmittelrecht liegen im Landwirtschaftsressort, das Veterinärrecht und das Lebensmittelrecht liegen im Gesundheitsressort. So war es in der Vergangenheit, so ist es heute, und so soll es auch in Zukunft bleiben. (Abg. Huber: Nein!)

Was für uns entscheidend ist, ist, dass wir mehr Transparenz haben wollen und dass wir diese Steigerung der Transparenz gewährleisten wollen. Deswegen freut es mich, dass wir hier auf einem richtigen Wege sind und dass wir in Richtung Ernährungsagentur schon vorgearbeitet haben. Diese wird einen großen Beitrag zur Steigerung dieser Transparenz leisten.

Mit dieser Ernährungsagentur soll eine vollkommene Prozesskontrolle erreicht werden, eine lückenlose Prozesskontrolle, begonnen von den landwirtschaftlichen Betriebsmitteln über das Veterinärrecht bis hin zu den Lebensmittelkontrollen. Ganz entscheidend ist für mich die Nachvollziehbarkeit vom Stall beziehungsweise Feld bis hin zum Ladentisch. Das muss unser oberstes Ziel sein!

Sie haben heute seitens der Opposition geäußert, dass Sie Sorge haben, dass das Vier-Augen-Prinzip verloren geht. Ich darf diese Ängste zerstreuen. Im Bereich der Ernährungsagentur wird sich nichts an der Aufteilung der Legistik zwischen den Ministerien ändern. (Zwischenruf der Abg. Huber. ) Auch was das Weisungsrecht und die Ministerverantwortlichkeit betrifft, wird sich in diesem Bereich nichts ändern, sondern es bleibt wie bisher.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor die Grünen weiter durch die Lande ziehen und unseren Bauernstand kriminalisieren und die Verunsicherungspolitik vorantreiben, sollten wir uns doch einige Fakten anschauen. (Abg. Mag. Kogler: Bitte darum!)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite