Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 199

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Auf der anderen Seite möchte ich aber auch deutlich und klar sagen, dass ich mir schon seit Jahren wünsche, dass endlich eine behindertengerechte Ausstattung unserer öffentlichen Gebäude vorgenommen wird. Frau Kollegin Gatterer aus Villach hat dies für das Kärntner Landhaus schon angekündigt; dies gilt jedoch für sehr viele Bundesgebäude, auch Gerichte und für sehr viele Amtsgebäude in den Gemeinden in Österreich insgesamt.

Die Gewerkschaft Bau/Holz hat bereits 1996/97 die Bereitstellung des Potentials für den Ausbau in diesem Bereich mit einem arbeitsintensiven Ausbauprogramm für die behindertengerechte Ausstattung unserer Gebäude gefordert. In diesem Zusammenhang möchte ich auch klar und deutlich sagen, dass ich kein Verständnis dafür habe, dass etwa bei der Abschrägung von Trottoirübergängen zwar die Gemeinden sehr brav ihre Gemeindewege in entsprechender Form ausstatten, dass die Bundesstraßenverwaltung diesbezüglich aber eher zögerlich beziehungsweise sehr spät agiert und reagiert.

Ich betone, dass es auch im Bereiche der Ausbildung sehr viele Barrieren gibt: So lässt man etwa die Ausbildung von Behinderten im Krankenanstaltenbereich durchführen, bietet ihnen aber dann, wenn sie die Ausbildung haben, für die Qualifizierung nicht die erforderlichen Praxisplätze an. Ich habe heute wieder von zwei solchen Fällen von Hepatitis-C-Patientinnen erfahren, die in Niederösterreich eine Ausbildung zur Krankenpflegerin gemacht haben und nun in keiner Krankenanstalt den notwendigen Praktikumplatz bekommen, um nach zweieinhalb Jahren Schulbesuch endlich ihre Ausbildung abschließen zu können. Mir sind auch Fälle von Lehrern bekannt, die man eine Ausbildung machen lässt, obwohl sie hörgeschädigt sind, aber dann nicht unterrichten lässt, obwohl sie ausgezeichnete Ergebnisse vorweisen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir hier im Parlament haben in diesem Bereich dringenden Handlungsbedarf! Es geht in diesem Zusammenhang um die Abschaffung sozialer Härten in vielen Bereichen, um die Abschaffung von Barrieren, und es geht auch darum, endlich den ersten erfolgreichen verfassungsmäßigen Bemühungen auch den entsprechenden legistischen Weg folgen zu lassen, damit die Rechte der Behinderten einklagbar sind.

Das beginnt in der Krabbelstube, geht über die Frühförderung und den Kindergarten, endet aber leider auch bei den Universitäten und Alten- und Pflegeheimen nicht. Barrieren bestehen nach wie vor. Es hat sich zwar einiges gebessert, aber diese Verbesserungen sind für ein Land wie Österreich bei Gott noch nicht zufriedenstellend! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Die Debatte ist daher geschlossen.

Ich weise diesen Antrag 31/A dem Verfassungsausschuss zu.

Ständiger Unterausschuss des Rechnungshofausschusses:
Verlangen gemäß § 32e Abs. 2 GOG

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, dass mir ein Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Nationalrates vorliegt, dem Unterausschuss des Rechnungshofausschusses einen Prüfungsauftrag zu erteilen, der folgenden Wortlaut hat:

"Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf deren Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit."

Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung ist ein solcher Prüfungsauftrag auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen, sofern die geschäftsordnungsmäßigen Voraussetzungen gegeben sind; wobei im vorliegenden Fall vorbehalten bleibt, zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 32e Abs. 3 gegeben sind oder nicht gegeben sind. Dort heißt es, dass ein Verlangen dieser Art unzulässig wäre, wenn zu diesem Gegenstand bereits ein Prüfungsverfahren beim Rechnungshof anhängig ist. Die Frage, ob also ein solches Prüfungsverfahren beim


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