Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 60. Sitzung / Seite 13

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Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Dritter Präsident Dr. Werner Fasslabend.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie alle sehr herzlich begrüßen und eröffne die 60. Sitzung des Nationalrates in dieser Gesetzgebungsperiode.

Diese Sitzung wurde auf Grund eines Verlangens nach § 46 Abs. 7 der Geschäftsordnung sowie eines weiteren Verlangens nach § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung einberufen.

Das Amtliche Protokoll der 59. Sitzung vom 12. März ist ordnungsgemäß zur Einsicht aufgelegen, ist ohne Einspruch geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet für die heutige Sitzung sind der Zweite Präsident des Nationalrates Dipl.-Ing. Prinzhorn (Zwischenrufe bei der SPÖ – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen) sowie die Abgeordneten Dr. Keppelmüller, Ing. Gartlehner, Verzetnitsch, Rosemarie Bauer, Dr. Bruckmann, Mag. Frieser, Fink, Ing. Gerhard Bauer, Sodian und Reindl.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen darf ich auf die gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung verteilte Mitteilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 2116/J bis 2149/J.

2. Anfragebeantwortungen: 1720/AB bis 1783/AB.

Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates): 13/ABPR.

3. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird (484 der Beilagen).

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Immunitätsausschuss:

Ersuchen der Bundes-Wertpapieraufsicht auf Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Fritz Verzetnitsch wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 91 Abs. 1, 92 Z 2 Börsegesetz,

Ersuchen des Landesgerichtes St. Pölten (32 E Vr 664/00, 32 E Hv 44/00) auf Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Edlinger wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.


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