Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 138

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Jugendliche – das ist klar – sind kritisch und hinterfragen. Das wäre ja auch das Ziel jeder Erziehung. Aber das scheint nicht das zu sein, was die derzeitige Regierung sich wünscht. Daher werden junge Erwachsene lieber vernachlässigt, lieber bestraft – es wurden ja solche Erziehungsräte eingeführt – statt unterstützt, oder auch unter Druck gesetzt, unter anderem durch finanzielle Belastungen. Denken Sie an die Studenten und Studentinnen oder eben auch an die Zivildiener! Viele von ihnen werden durch die neuen Maßnahmen der Regierung an den Rand ihrer Existenz getrieben. Sie erinnern sich: 47 S pro Tag zum Leben ist wahrlich kein Fest.

Statt mitzuhelfen, soziale Fälle zu lösen, werden Zivildiener zu Sozialfällen gemacht. – So lautet das Schreiben der Bürgerinitiative. Offensichtlich passen sie nicht in das Gesellschaftsbild der neuen Regierung. Die Sozialisation der jungen Männer hat anscheinend in einer anderen Umgebung stattzufinden als im Bereich des Pflegens und Betreuens. Dieser Platz ist von den "Neu-Regierern" ja schon den Frauen zugewiesen worden, und zwar exklusiv und ihnen allein. Männer haben sich offensichtlich mit etwas anderem zu beschäftigen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Dass sich dadurch aber auch gesellschaftspolitisch etwas verändern könnte, dass die jungen Männer bei der Arbeit im sozialen Bereich eine interessante Erfahrung machen könnten und dass dadurch vielleicht ein neues Verständnis für verschiedenste Gruppen entstehen könnte, das könnte eine positive Folge sein. Aber das ist nicht Ihr Ziel, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen – leider, muss ich sagen. Ich kann diese Initiativen nur unterstützen und würde Sie ersuchen, das auch zu tun. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.55

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Burket. – Bitte.

18.55

Abgeordnete Ilse Burket (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich stehe hier und vertrete die Interessen einer gar nicht so kleinen Gruppe von Menschen, die ihre Hoffnung in diese Petition Nr. 6 gesetzt haben und die bei uns im 8. Bezirk die größten Probleme mit dem Parkpickerl haben.

Zugesperrte Geschäfte, der Zulauf zu den Großmärkten am Stadtrand, Berufstätige, die abends von der Arbeit kommen und verzweifelt ihre Runden drehen und keinen Parkplatz finden – die tägliche Situation in der Josefstadt, aber sicher symptomatisch auch für die anderen Innenbezirke.

Was in der Josefstadt noch erschwerend dazukommt, ist die Tatsache, dass die Josefstadt zu einem nicht geringen Teil ihre Beliebtheit auch daraus bezieht, dass es hier eine Lokalszene gibt, die Tag für Tag eine große Anzahl von Besuchern anzieht. Diese Besucher pendeln schon frühzeitig ein und legen Kurzparkscheine hinter die Windschutzscheibe. Die Kurzparkzonenzeit läuft um 19 Uhr aus, und wenn die Besucher um 22 oder 24 Uhr nach Hause fahren, gibt es dann die Parkplätze, die die Leute schon zwischen 17 und 18 Uhr verzweifelt suchen.

Die Situation ist unerträglich und eigentlich auch unzumutbar. Die Bezirksbewohner zahlen für ein Parkpickerl und bekommen keine konkrete Gegenleistung dafür. Der berechtigte Wunsch der Bezirksbewohner auf Ausweitung der Kurzparkzeiten ist schon lange eine freiheitliche Forderung und nunmehr auch eine mit 500 Unterschriften untermauerte Forderung einer Bürgerinitiative im 8. Bezirk, für die ich diese Petition überreichen durfte.

Seit über acht Jahren gibt es schon eine Kommission, die sich "Parkraumbewirtschaftungskommission" nennt und die bisher nichts zuwege gebracht hat. Natürlich ist die Parkraumbewirtschaftung ein Wien-Thema, und natürlich ist es schwierig, eine Verordnung zu ändern. Aber nichts tun ist auch ein bisschen zu wenig.

Die Parkplatzsituation im Bezirk ist katastrophal. Die Stadt tut nichts, und es ist daher ein begreiflicher Schritt, dass sich die Menschen in ihrer Verzweiflung an das Parlament wenden. Man erhofft sich hier eine Gesetzesänderung, die Schaffung der Möglichkeit, den Begriff der Ausnahmeregelung nach § 45 Abs. 4 so abzuändern, dass hier, ohne den Gleichheitsgrundsatz zu


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