Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 201

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österreichischen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht aufgebracht hat. Es ist schade, dass Sie diesen nationalen Spielraum, den es durchaus gegeben hätte, nicht entsprechend genützt haben! (Abg. Dr. Fekter: Was hättet ihr euch denn gewünscht?)

Ich werde Ihnen noch einmal unsere Bedenken und Kritikpunkte zum Abänderungsantrag vortragen: Es ist problematisch – insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe des Handels und des Gewerbes, die ihren Vorlieferanten dadurch voll ausgeliefert sind –, wenn man die Gewährleistungsfrist verkürzen und verlängern kann. Auch die Ausschussfeststellung löst dieses Problem nicht, und ich denke, Sie wissen das auch! (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Insbesondere dadurch, dass es gemäß § 9 entsprechend dem zweiten Punkt des Abänderungsantrages möglich ist, dass bei gebrauchten beweglichen Sachen die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden kann, sofern das im Einzelnen ausgehandelt ist, werden natürlich die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher eingeschränkt, und das kann doch wohl nur zu Beweisproblemen führen! Bei Kraftfahrzeugen ist eine solche Verkürzung etwa nur dann wirksam, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr verstrichen ist.

Besonders problematisch aus konsumentenpolitischer Sicht ist § 933 Abs. 3: Damit wurde nämlich den Wünschen der Baulobby tatsächlich voll entsprochen. Kollegin Moser hat ihre diesbezüglichen Bedenken bereits vorgetragen. Ich denke mir, dass die Beweislastumkehr im Zusammenhang mit dem Mangelschaden durchaus ein Problem ist. Sie haben argumentiert, dass es einer Firma sehr schwer zuzumuten ist, dass sie nach zehn Jahren noch die Bauunterlagen aufgehoben hat. – Da frage ich mich: Wie geht es dann einem Mieter oder dem Inhaber eines Hauses, der dieses unter Umständen in der Zwischenzeit erworben hat? Der Punkt ist nämlich: Wer bezahlt die Sachverständigenkosten bei der Beweislastumkehr? – In diesem Fall selbstverständlich der Konsument!

Vor allem halte ich es für wirklich problematisch, dass in dem Entschließungsantrag steht, dass für den Fall, dass es eventuell zu negativen Auswirkungen in der Tourismusbranche kommen sollte, eine Rügepflicht vorgesehen wird.

Ich betone noch einmal: Auch wenn mir und der sozialdemokratischen Fraktion eine einheitliche Gewährleistungsfrist von drei Jahren besser gefallen hätte, hätten wir der Regierungsvorlage im Sinne der vielen Verbesserungen, die dieses Gesetz für die Konsumenten bringt, zugestimmt. Der Abänderungsantrag und der Entschließungsantrag haben das jedoch leider unmöglich gemacht. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. )

Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es auch meiner Meinung nach hoch an der Zeit wäre, den immateriellen Schadenersatz für die vergeudete Freizeit in Angriff zu nehmen, denn die vielen Beschwerden von geschädigten Touristen zeigen deutlich, dass die Konsumenten insbesondere bei Pauschalreisen doppelt und dreifach geschädigt sind, weil sie für ihre vergeudete Freizeit und Urlaubszeit überhaupt keine Entschädigung erhalten. Diesbezüglich gibt es großen Handlungsbedarf, und ich erwarte, dass hier im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten Abhilfe geschaffen wird! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Maier zu Wort gemeldet. Ich bitte, die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung zu beachten. (Abg. Dr. Khol: Er will wahrscheinlich sagen, dass er doch Doktor – und nicht Magister ist!)

21.06

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer hat in seiner Wortmeldung darauf hingewiesen, dass es in Österreich überall Kfz-Schlichtungsstellen gebe, und hat damit auch den Abänderungsantrag erklärt.


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