Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 95

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Bereits nächste Woche werden weitere wichtige Gespräche auf Expertenebene sowohl zur Umweltverträglichkeitsprüfung als auch zu den Sicherheitsfragen in Prag stattfinden.

Eine ganz konkrete Zwischenbilanz werden wir am 10. April 2001 zu ziehen haben. An diesem Tag wird die tschechische Seite vereinbarungsgemäß ihre Umweltverträglichkeitserklärung veröffentlichen müssen. Im Anschluss daran wird, wie im tschechischen UVP-Recht vorgesehen, 30 Tage lang die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen gegeben sein. Eine Anhörung in Österreich ist für die erste Mai-Hälfte anberaumt. Die konkrete Festlegung von Zeit und Ort wird in Abstimmung mit den am meisten betroffenen Bundesländern, Oberösterreich und Niederösterreich, erfolgen.

Was nun die Rechtsverbindlichkeit der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung betrifft, verweise ich auf die gemeinsame Erklärung des tschechischen Außenministers Kavan und des österreichischen Umweltministers Mag. Molterer vom 13. Februar, derzufolge die Ergebnisse der UVP zur weiteren Entscheidungsfindung der zuständigen tschechischen Behörden beziehungsweise Organe in Bezug auf die zu erteilenden Genehmigungen nach nationalem Recht wie auch als Grundlage für die laut UVP-Richtlinie der EU durchzuführenden bilateralen Konsultationen heranzuziehen und umzusetzen sind.

Unbeschadet der Tatsache, dass die eigentliche Beteiligung der Öffentlichkeit erst mit der Auflage der Umweltverträglichkeitserklärung beginnen kann, haben die Regierungsvertreter die Umweltorganisationen von Anbeginn an regelmäßig informiert und nach Möglichkeit in den Umsetzungsprozess eingebunden. So wurde unter anderem am 23. Jänner im Wiener Umweltministerium eine mehrstündige Informationsveranstaltung mit Vertretern von Landes-NGOs und Aktivisten abgehalten.

Darüber hinaus finden regelmäßig Treffen, so am 1. und 27. Februar sowie am 19. März, mit Beauftragten der Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich statt, die ihrerseits zugesagt haben, die Umweltorganisationen auf Landesebene laufend zu informieren. Für nächste Woche sind zwei weitere Informationsveranstaltungen mit Umweltorganisationen und -aktivisten angesetzt, und zwar am 4. April in Linz und am 6. April erneut in Wien im Umweltministerium.

Zusätzlich werden auf Internetseiten des Umweltbundesamtes laufend relevante Informationen zum AKW Temelin – insbesondere zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zu den Sicherheitsfragen – der interessierten Öffentlichkeit jederzeit abrufbar zur Kenntnis gebracht.

Ich meine, an diesem Beispiel die außerordentliche Bedeutung, die die Bundesregierung dem "Melker Prozess" beimisst, deutlich klargelegt zu haben, und ich versichere Ihnen, dass die Bundesregierung auch weiterhin alle ihr zu Gebote stehenden Mittel zum Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt vor Nukleargefahren einsetzen wird und ihre diesbezüglichen Positionen, die durch mehrfache einstimmige Beschlüsse des Parlaments und der Landtage untermauert sind, mit aller Konsequenz vertreten wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Staatssekretär.

Wir kommen nun zu jenen Wortmeldungen, deren Dauer mit 5 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Sima. – Bitte.

15.20

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Nur eine kurze Bemerkung zu Ihnen, Herr Staatssekretär: Sie haben diesen Text, diese "Grußbotschaft" von Herrn Bundeskanzler Schüssel derart emotionslos und unenthusiastisch vorgetragen, dass ich daraus wirklich nur entsprechende Rückschlüsse auf den Inhalt dieser Botschaft ziehen kann. (Abg. Mag. Schweitzer: Er ist ein Schauspieler noch dazu! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Eben, er hat eine schauspielerische Ausbildung! Daher ist es umso schlimmer, dass er das so emotionslos vorträgt! (Beifall bei der


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