Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 176

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Povysil zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

18.38

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mit 13. Dezember 2000 trat eine neue gesetzliche Regelung im Rahmen der neuen Bundes-KAG-Novelle in Kraft, nämlich die verschuldensunabhängige Patientenentschädigung. Sie war ein Riesenfortschritt für den Patienten.

Stellen Sie sich einmal den Fall vor, Sie lassen sich an der Hand operieren und bekommen eine örtliche Betäubung in den Nerv in der Achselhöhle. Das Wesen dieser örtlichen Betäubung ist, dass das Betäubungsmittel in den Nerv gespritzt wird, und es kann sein, dass Ihr Arm nachher gelähmt ist. Die Frage lautet: Ist das eine Komplikation? Ist es die Schuld des behandelnden Arztes? Sie haben den gelähmten Arm – wie lange haben Sie ihn? – Sie sind arbeitsunfähig, Sie haben einen Verdienstentgang. Sie wollen auf Montage gehen, können das aber nicht. Die Fixkosten laufen weiter. Der Rechtsstreit beginnt.

Was geschieht jetzt? – Zu diesem Zeitpunkt bekommen Sie von nun an einmalig eine erste finanzielle Hilfe, und zwar unabhängig von der Verschuldensfrage und unabhängig von der nicht geklärten Haftungsfrage.

Wer bekommt sie? – Jeder, der durch eine Untersuchung, eine Behandlung, eine Nicht-Untersuchung oder eine Nicht-Behandlung in einem Fondskrankenhaus oder einem gemeinnützigen Nicht-Fondskrankenhaus einen Schaden erlitten hat, wobei die Haftung nicht eindeutig geklärt ist.

Welche Entschädigung bekommen Sie? – Sie bekommen bis zu 300 000 S an Entschädigung, und in Härtefällen ist es mehr.

Woher kommt die Entschädigung? – Aus den Spitälern, 10 S pro Patient.

Wie bekommen Sie sie? – Darüber wird durch eine unabhängige und weisungsfreie, ungebundene Kommission in den einzelnen Bundesländern entschieden.

Besonders wichtig ist, dass dem Patienten jeder weitere Rechtsweg offen steht, selbstverständlich der Weg zum Gericht, selbstverständlich der Weg zur Schiedsstelle. Der Patient erhält zuerst Hilfe, und dann wird die Rechtsfrage geklärt. Das hat es noch nie gegeben. Das ist sinnvoll, das ist eine absolute Verbesserung für den Patienten.

Herr Kollege Grünewald! Ihr Antrag hat natürlich schon eine Grundlage, aber er ist zum Teil durch das, was geschaffen wurde – Ihr Antrag liegt schon eine Zeit lang vor –, bereits überholt. Natürlich, und da gebe ich Ihnen Recht, gibt es Verbesserungen, gibt es Erweiterungen. Jeder Abgeordnete hier im Haus, jede Fraktion ist herzlichst eingeladen, an diesen Verbesserungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten mitzuwirken. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Tatsache ist aber – und das möchte ich heute ganz eindeutig hervorheben –, dass die neue Gesundheitspolitik durch Herrn Staatssekretär Professor Dr. Waneck wesentliche, wirklich wesentliche Reformen für den Patienten geschaffen hat. (Abg. Huber: Aha!) Kein "Aha", ganz klar: Die verschuldensunabhängige Patientenentschädigung – hat es die früher gegeben, Frau Kollegin? Nein! Die Patientencharta – hat es die früher gegeben, Frau Kollegin? Nein! Die Einrichtung eines Hepatitis-Fonds, dotiert mit 5 Millionen Schilling im Jahre 2000, 15 Millionen Schilling 2001, 15 Millionen Schilling 2002 – hat es das vorher gegeben, Frau Abgeordnete? Sie müssen ehrlich sagen: Nein!

Das sind drei wesentliche Punkte, die natürlich alle verbesserungswürdig sind, die alle noch mehr sein können, die es aber bisher nicht gegeben hat und die jetzt durch die Gesundheitspolitik neu eingerichtet wurden.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite