Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 87

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wir nunmehr auch die Kleinkinder durch den Entfall der Altersgrenze in das Pflegegeld mit einbeziehen.

Daher würde ich mir erwarten, dass die SPÖ einmal mit tut, aber außer Destruktion gibt es bei ihr im Augenblick nichts; vielleicht noch da und dort ein bisschen Beleidigtsein. Sie sind jedenfalls eingeladen – weil Sie immer so tun, als wären Sie die Sozialexperten –, endlich wieder konstruktiv mitzuarbeiten! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Freiwillige Redezeitbeschränkung, Frau Abgeordnete: 8 Minuten.

12.34

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Entgegen der vorgefertigten Meinung der Frau Abgeordneten Pablé, wir würden hier alles ablehnen, was von der Regierung kommt, möchte ich Ihnen vorweg gleich sagen, wir werden dieser Regierungsvorlage zustimmen, obwohl nicht alle Forderungen, die auch von Ihnen gestellt worden sind, als Sie, die Freiheitlichen, noch in Opposition waren, in dieser Novellierung berücksichtigt wurden.

Wir finden es positiv, und es ist ein großer Erfolg der Grünen, denn wir haben seit 1993 jedes Jahr unzählige Anträge eingebracht, damit das Pflegegeld für behinderte Kinder schon ab der Geburt ausbezahlt wird und nicht erst ab der Vollendung des dritten Lebensjahres.

Dieser Kampf der Grünen hat gefruchtet, und wir haben die Bundesregierung dazu gebracht, unsere Forderung endlich zu übernehmen und in das Gesetz aufzunehmen. Das bedeutet eine wesentliche Besserstellung für die Eltern von behinderten Kindern. Darüber sind wir Grünen ungeheuer froh, und wir freuen uns, dass wir damit endlich auch diese Bundesregierung ein Stück von dem überzeugen konnten, was positive Behindertenpolitik sein kann! (Beifall bei den Grünen.) Das ist auch der Grund dafür, dass wir, wie gesagt, diesem Gesetz zustimmen werden.

Es gibt in dieser Novelle aber auch sehr große Probleme. Ich weiß schon, dass es Ihr vordergründiges Ziel ist, immer mehr an Daten von Menschen heranzukommen, und mit dem Datenschutz haben Sie ohnehin nichts am Hut. Es hat sich ja in der Vergangenheit gezeigt, wie wichtig es Ihnen ist, viele Daten von vielen Menschen zu bekommen, um dann unter Umständen auf Daten und Informationen zurückgreifen zu können. Das haben Sie jetzt auch im Pflegegeldbereich verstärkt.

Ich weiß nicht, und wir werden es prüfen lassen, ob es datenschutzrechtlich überhaupt rechtens ist, dass die pflegegeld- und pflegebezogenen Daten freigegeben werden müssen und dass es eine Selbstverständlichkeit für Sie werden soll, dass auch intimste Daten mehr oder weniger mit sämtlichen anderen Daten von Versicherungsträgern verknüpft werden können und dürfen. Das halten wir für äußerst gefährlich, und das ist – das muss man schon sagen – wieder ein Anschlag auf unsere Grundrechte, wieder ein Anschlag auf den Datenschutz. (Abg. Dr. Pumber-ger: Bürokratische Erschwernisse für Behinderte!)

Herr Minister Haupt! Noch etwas wundert mich sehr. Sie behaupten einerseits, die Valorisierung könne nicht stattfinden, der Bund habe kein Geld, und das Pflegegeld sei bereits in eine Dimension gewachsen, die budgetär kaum mehr zu verkraften sei. – Das sind immer Ihre Argumente gegen die Valorisierung und gegen die Rückgabe des Taschengeldraubes gewesen. (Widerspruch bei der ÖVP.)

Jetzt, Herr Minister – und das ist nicht uninteressant! –, sind plötzlich aus dem Pflegegeldbereich Mittel vorhanden, etwa für die Schulung von Betreuungspersonen, jetzt sind plötzlich Gelder für Projekte der Pflegeorganisationen da, jetzt gibt es plötzlich Geld für die Herausgabe von fachspezifischen Informationen. – Herr Minister, wissen Sie, dass das eine Zweckentfremdung des Pflegegeldes par excellence ist?


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