Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 135

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Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, die Schülerbeihilfen an die Geldwert- und Einkommensentwicklung anzupassen und den BezieherInnenkreis auf die 9. Schulstufe (AHS, BMHS) auszuweiten. Weiters soll die Vergabe der Schülerbeihilfen ausschließlich von sozialen Kriterien und nicht auch noch von einem bestimmten Notendurchschnitt abhängig gemacht werden. Darüber hinaus soll die Fahrtkostenbeihilfe so umgestaltet werden, dass zumindest der Fahrtersatz für 4 jährliche Fahrten (jeweils in den Ferienzeiten) vom Schul- zum Wohnort der Eltern abgegolten wird. Es sollte eine Staffelung der Beträge nach der Entfernung vorgenommen werden, um dadurch einen regionalen und sozialen Ausgleich zu fördern. Aufgrund der positiven finanziellen Entwicklung des Familienlastenausgleichsfonds sollte eine Refundierung der Kosten aus dem FLAF erfolgen.

Für Personen, die sich auf eine Reifeprüfung vorbereiten, sollte die Einführung einer Transferleistung in Anlehnung an die besondere Schulbeihilfe erfolgen.

Weiters wird die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur ersucht, einen Bericht zur sozialen Lage der SchülerInnen in Österreich bis Ende 2001 vorzulegen.

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(Beifall bei der SPÖ.)

17.09

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Antoni, Genossen und Genossinnen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

17.09

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Ich erlaube mir, die Geschäftsordnung genauso großzügig wie mein Vorredner auszulegen. Der Tagesordnungspunkt lautet "Euro-Umstellungsgesetz-Schulrecht", aber Sie werden sicher verstehen, dass ich diese Gelegenheit wahrnehmen möchte, mich hier und heute bei Ihnen allen für die Wahl zur Volksanwältin herzlichst zu bedanken und mich zu verabschieden.

Herr Klubobmann Khol hat es heute schon erwähnt: Am 26. Mai dieses Jahres waren es 18 Jahre, dass ich diesem Haus angehöre. Zwei Jahre im Bundesrat waren für mich erfolgreiche Lernjahre. Die Jahre im Nationalrat haben viele von Ihnen mit mir miterlebt. Sie werden es auch verstehen – aber keine Angst, ich ziehe keine große Bilanz –, dass mir heute mein Wirken hier im Nationalrat durch den Kopf gegangen ist. Als ich hier eingetreten bin, habe ich vom damaligen Parteiobmann Alois Mock den Auftrag erhalten, Familiensprecherin der ÖVP zu sein. Das Thema Familie und das Thema Frauen haben für mich eine große Bedeutung gehabt. Es gab immer emotionale Auseinandersetzungen, verschiedene Anschauungen und heftige Debatten zum Thema Familie. Meine Kontrahenten oder auch Partner, wie immer Sie wollen – wir von der ÖVP waren in der Opposition –, waren die Regierungsvertreter: Gabi Traxler als Familiensprecherin der SPÖ und Helmut Haigermoser als Familiensprecher der FPÖ. Er kann sich gar nicht mehr erinnern. (Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wie sich der Bogen so schließt, wird die Erledigung eines Punktes der heftigen Auseinandersetzung, nämlich die Zweckentfremdung des Familienlastenausgleichsfonds, der nun Einhalt geboten wird – wofür wir kontinuierlich immer eingetreten sind –, zum Abschiedsgeschenk für mich, wie ich mit großer Freude feststellen kann. Ein weiterer Punkt ist die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes, womit erreicht werden kann, dass der Familienlastenausgleichsfonds nun tatsächlich den Familien und den Kindern gehört. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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