Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 75

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Ich glaube, es liegt auch im Interesse dieses Hohen Hauses, dass diese Schlagkraft des Rechnungshofes erhalten bleibt, denn letztlich ist damit auch gesichert, dass der Informationsfluss vom Rechnungshof zu Ihnen in derselben Quantität und in derselben Qualität aufrechterhalten werden kann und dass damit die gemeinsame Basis für die Zusammenarbeit auch in der Zukunft vorhanden ist. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

12.58

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, seinen Tätigkeitsbericht über das Verwaltungsjahr 1999, III-73 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Somit ist der Antrag angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, seinen Sonderbericht über die Bankenaufsicht, III-92 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Somit ist der Antrag angenommen.

3. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss (III-113 der Beilagen) für das Jahr 2000 (864 der Beilagen)

4. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (785 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2001 geändert wird (8. BFG-Novelle 2001) (865 der Beilagen)

5. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (783 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2001 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2001 – BÜG 2001) (866 der Beilagen)

6. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (784 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert wird (BFG-Novelle 2002) (867 der Beilagen)

7. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (780 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (868 der Beilagen)


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