Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 137

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10. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (770 der Beilagen): Bundesgesetz über die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich (Gehaltskassengesetz 2002) (869 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen jetzt zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Riepl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

17.18

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Mitglieder des Hohen Hauses! Das Bundesgesetz über die Pharmazeutische Gehaltskassa, das heute zur Diskussion steht, löst das bisher bestehende Gehaltskassengesetz aus dem Jahr 1959 ab. Für die Angestellten in öffentlichen Apotheken wird durch dieses Gesetz die Grundlage für eine gesicherte Existenz, ähnlich den öffentlich Bediensteten, geschaffen.

Die Entlohnung der Beschäftigten der Apotheken erfolgt nämlich nicht durch den Dienstgeber, sondern durch die Gehaltskassa, die wiederum durch festgelegte Beiträge und durch eine Umlage von den Eigentümern der Apotheken gespeist wird. Das System ist nicht neu, es wurde adaptiert, und es hat sich bisher bewährt. Die Neuregelung des Gesetzes ist auch EU-rechtskonform.

Das Gesetz beinhaltet weiters eine Neuregelung der Familienzulagen, aber auch eine Neuregelung der Dienstzeitanrechnung der Beschäftigten in den Apotheken.

Mit diesem Gesetz werden also zeitgemäße und hohe arbeits- und sozial-, aber auch lohnrechtliche Standards festgelegt. Als Sozialdemokrat und Gewerkschafter begrüße ich dieses Gesetz ausdrücklich. Meine Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage daher auch zustimmen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Was ich aber an dieser Stelle anmerken möchte, ist die latente Inaktivität dieser Bundesregierung, sich um die Gleichwertigkeit der sozialen und arbeitsrechtlichen Standards für alle Arbeitnehmergruppen zu bemühen.

Ich möchte das auch begründen. Zum Beispiel findet sich in § 34 des vorliegenden Gesetzes nunmehr ein klar formulierter gesetzlicher Anspruch auf einen Todfallsbeitrag im Ausmaß des dreifachen Monatsbezugs, der im Falle des Todes eines Beschäftigten neben der Abfertigung zur Auszahlung gelangt. Das ist an sich gut und gerechtfertigt, aber warum nur für die Beschäftigten in den Apotheken? Warum gibt es nicht für alle Arbeitnehmer in unserem Lande einen derartigen gesetzlichen Anspruch?

Die Regierungsparteien sind die Antwort auf diese Frage bisher schuldig geblieben. Vielleicht bekommen wir heute noch im Laufe der Debatte eine Antwort darauf.

Das, was ich vorschlagen und anregen möchte, ist, gesetzlich normierte Ansprüche für bestimmte Arbeitnehmergruppen auch anderen nicht vorzuenthalten, sondern eine Gleichwertigkeit anzustreben.

Unsere Fraktion ist gerne bereit, da konstruktiv mitzuarbeiten. (Beifall bei der SPÖ.)

17.21

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hartinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

17.21

Abgeordnete Mag. Beate Hartinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Riepl, ich freue mich, dass wir bei der Modernisierung der Gehaltskasse für das phar


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