Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 17

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

14.30

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es gibt drei klare, formale Gründe dafür, warum dieser Tagesordnungspunkt heute nicht verhandelt werden darf. Und es gibt natürlich auch viele inhaltliche Gründe.

Nur zu den formalen Gründen, Herr Minister: Im Dezember des vorigen Jahres gab es den Schweinemastskandal. Sie haben damals ein strenges Tierarzneimitteltransportgesetz versprochen. Im August dieses Jahres haben Sie dann einen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz zur Begutachtung ausgeschickt. Diese Begutachtung lief bis Oktober, aber danach kam nicht das, was nach Begutachtungen, nach Stellungnahmen üblich ist, nämlich eine Regierungsvorlage, sondern es kam ein Antrag in Gesetzesform über Nacht in den Gesundheitsausschuss. Wir haben gegen diese Vorgangsweise schon in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 6. Dezember massiv durch eine Einwendung protestiert. Es war also nicht so, dass wir das im Gesundheitsausschuss hingenommen haben! (Beifall bei den Grünen.)

Im Gegenteil: Wir haben damals sowohl unsere Bedenken formaler Natur als auch unsere Bedenken inhaltlicher Natur ganz klar auf den Tisch gelegt, und Sie wussten darum!

Es gibt aber noch einen zweiten sehr wesentlichen Grund dagegen. Es hat sich nämlich innerhalb dieser kurzen Zeit, in der wir im Besitz Ihres Gesetzesvorschlages in Form dieses Antrages sind, herausgestellt, dass Ihr Entwurf, Ihr Antrag wahrscheinlich nicht EU-konform ist, da in dieser Sache die EU-Richtlinie 90/167/EWG gilt, welche den Einsatz von Arzneimitteln in Futtermischungen regelt.

Sie aber sehen in Ihrem Gesetzentwurf vor, dass der Betriebsinhaber, sprich der Landwirt, nach eigenen, vom Tierarzt empfohlenen Mischverhältnissen die Arzneimittel jedes Mal selbst ins Futter mischen kann. (Abg. Großruck: Für wie blöd halten Sie uns denn?) Ich habe mir die Kontrollberichte der EU-Kommission beschafft, die sowohl in Österreich als auch in Deutschland unterwegs war, um die jeweiligen Maßnahmen in Verfolgung des Schweinemastskandals zu kontrollieren. In beiden Fällen, sowohl im Bericht über Österreich als auch in jenem über Deutschland, wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Richtlinie 90/167/EWG nicht adäquat umgesetzt ist. (Beifall bei den Grünen.)

Insofern bestehen nicht nur formale und inhaltliche Gründe, diesen Gesetzentwurf von der Tagesordnung zu nehmen, sondern es gibt auch einen wichtigen legistischen, ich könnte sogar sagen: europapolitischen Grund.

Noch zu einem Aspekt formaler Natur: Ihre Vorlage widerspricht, wie Experten verschiedenster Provenienz sagen, auch dem Tierseuchengesetz, denn in diesem ist vorgesehen, dass zum Zwecke der Seuchenvermeidung Impfungen nur von Fachkräften, also von Tierärzten, vom Veterinär vorgenommen werden sollen. Sie aber legen das Impfen nun auch in die Hände der Betriebsinhaber. (Abg. Schwarzenberger: Aber nicht bei Seuchen!)

Kollege Schweitzer! Sie kennen sich in dieser Materie zwar nicht aus, aber Sie kennen sich in der Schule aus. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ich habe von einem Experten folgenden Vergleich gehört: Wenn wir in der Schule so vorgingen, wie der Herr Minister plant, im Bereich der Tierzucht vorzugehen, dann müssten und dürften die Schulwarte und Lehrer die Schüler impfen und ihnen im Jausenbrot auch Antibiotika verabreichen. (Abg. Achatz: So ein Blödsinn!)  – Das ist bitte ein Vergleich, der von Expertenebene stammt! Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern es haben mir Tierärzte – Experten! – gesagt, dass dieser Vergleich sehr wohl gerechtfertigt ist. (Beifall bei den Grünen.)

Ich halte diesen inhaltlichen Hinweis neben den drei formalen Gründen für gewichtig genug, um dieses Gesetz, diesen Ihren Antrag in Tagesordnungspunkt 7 von der heutigen Tagesordnung zu nehmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.34


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