Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 9. Sitzung / Seite 101

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Unser Programm sieht vielmehr primär vor, dass die Effizienz der Sozialversicherungsträger gesteigert wird und dass die Sozialversicherungsträger zusammenzulegen sind, wenn dadurch eine Effizienzsteigerung, eine Kostensenkung und eine Erreichung von Synergieeffekten möglich ist. Ich werde daher keine Anstrengung scheuen, um die Sozialversicherungsträger zur Umsetzung dieser wichtigen Reformmaßnahmen zu bewegen, und diese dabei unterstützen und kontrollieren. Ich bin davon überzeugt, dass die Krankenversicherungsträger alle notwendigen Anstrengungen unternehmen werden, um dieses Ziel im Interesse der Versicherten zu erreichen. Ich bin davon überzeugt, dass dieses Ziel auch erreicht werden wird und daher die Ermächtigung der Krankenversicherungsträger zur Einhebung eines Selbstbehaltes von diesen gar nicht ausgeschöpft werden muss.

Darüber hinaus stelle ich noch fest, dass die Ermächtigung zur Einhebung des Selbstbehaltes nur für praktische Ärzte, Fachärzte und Ambulatorien, nicht aber für Krankenhausaufenthalte und Operationen gilt, und selbstverständlich sind Kinder, chronisch Kranke und sozial Schwache davon ausgenommen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Huber: Sie haben ja keine Ahnung!)

Weiters darf ich darauf verweisen, dass dieses System von Selbstbehalten in den Krankenversicherungen an die Stelle der viel diskutierten Krankenscheingebühr tritt. In diesem Zusammenhang bedauere ich, dass Sie, sehr verehrte Frau Kollegin Hostasch, der neuen Bundesregierung und somit auch mir unterstellen, dass wir den kleinen Leuten in die Tasche greifen. (Abg. Huber: Das tun Sie allein mit dem Selbstbehalt!) Ich weiß, dass durch die von mir in Aussicht genommen Maßnahmen gerade die sozial Schwächeren und die bisher benachteiligten Bürgerinnen und Bürger finanziell entlastet werden (Abg. Huber: Mit dem Selbstbehalt werden sie entlastet?), sodass auch in Zukunft keine Zweiklassenmedizin entsteht, es zu keiner Entsolidarisierung kommt, sondern – im Gegenteil! – die Solidarität der verschiedenen Bevölkerungsgruppen gestärkt wird.

Sehr verehrter Herr Präsident! Die vorliegende Dringliche Anfrage enthält 63 Detailfragen, deren Beantwortung in der vorgesehenen Redezeit nicht möglich ist. Darüber hinaus würde die konkrete Beantwortung der einzelnen Fragen voraussetzen, dass zumindest ein begutachtungsreifer Ministerialentwurf vorliegt. Die gestellten Fragen beziehen sich nämlich auf Vorschläge zu in Aussicht genommenen Gesetzesänderungen. Derzeit liegen jedoch entsprechende Gesetzentwürfe nicht vor. Im Sinne der Geschäftsordnung des Nationalrates werde ich die Beantwortung der einzelnen Fragen auf schriftlichem Wege nachreichen. (Abgeordnete der Freiheitlichen erheben sich von ihren Plätzen und spenden stehend Beifall. – Beifall bei der ÖVP.)

15.37

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Meine Damen und Herren! Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Ich höre gerade, dass es eine Wortmeldung zur Geschäftsführung gibt. – Bitte, Herr Abgeordneter Öllinger.

15.38

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ihre Antwort, warum Sie diese Anfrage nicht beantworten können, ist unzureichend. Sie verstoßen damit gegen die Geschäftsordnung! (Abg. Mag. Haupt: Das ist falsch! – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Es ist durchaus möglich, etliche der hier gestellten Fragen zu beantworten, Frau Bundesministerin. Die Antworten erfordern nicht den konkreten Gesetzestext. (Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner. ) Es gibt etliche Fragen, die sehr präzise von Ihnen – auch mit dem Wissensstand von jetzt und heute – zu beantworten sind! (Neuerliche Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)


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