Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 9. Sitzung / Seite 115

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genau das ist der große Unterschied: Arbeitgeber können Arbeitnehmer dann nicht in Pension schicken, wenn die gesetzliche Möglichkeit dazu nicht gegeben ist und wenn das gesetzliche Pensionsantrittsalter höher ist.

Ich möchte nicht so weit gehen zu sagen, dass hier Zähne gezogen wurden, aber ich sage: Wir haben Einschleifregelungen vorgesehen, und wir haben beispielsweise auch – das soll erwähnt sein – den Pensionssicherungsbeitrag für öffentlich Bedienstete von 0,95 Prozent – das war mit den Sozialdemokraten ausgemacht – auf 0,8 Prozent reduziert. Ebenso sei die wichtige Formulierung erwähnt, dass arbeitende Menschen, die sehr früh erwerbstätig wurden – mit 15, 16 Jahren –, weiterhin mit 45 Beitragsjahren unbeschadet, ohne Malus in Pension gehen können und auch sofort aus allfälligen Regelungen herausfallen, die Ruhensbestimmungen entsprechen würden. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Nein, das gilt natürlich auch in Richtung Frauen. Es bringt das nämlich Frauen insofern etwas, als ihnen jene Kindererziehungszeiten, die heute nur als Versicherungszeiten abgegolten werden, für diesen Fall als Beitragszeiten abgegolten werden. Es wird also für eine Frau in Zukunft wesentlich einfacher sein, auf 45 Beitragsjahre zu kommen. Sie wissen das, aber ich sage es Ihnen trotzdem noch einmal. (Abg. Silhavy: Wie viel Zeiten werden Beitragszeiten sein?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Letztes: Folgende Feststellung verstehe ich überhaupt nicht – und damit bin ich bei den Ausführungen des Herrn Öllinger –: 30 Milliarden Schilling Umverteilung von den Arbeitnehmern zu den Arbeitgebern. – Diese Maßnahmen im Pensionsbereich betreffen alle im selben Ausmaß – das steht doch außer Frage. Das betrifft Gewerbetreibende, andere Unternehmer, Bauern und Ärzte in exakt demselben Ausmaß wie eben Arbeitnehmer, die nach dem ASVG versichert sind. Seien Sie beruhigt! (Zwischenruf der Abg. Reitsamer. )

Es gibt sogar in den beiden großen Versicherungen der Selbständigen noch einen Zusatz, der lautet, dass beide Versicherungsbereiche je 250 Millionen Schilling aufzubringen haben – und das ist nicht wenig (Abg. Reitsamer: Aber viel zu wenig, um das abfangen zu können ...!)  –, um den Zuwachs des Bundeszuschusses zu den Pensionen einzudämmen.

Was sagen Sie, Frau Reitsamer? "Zu wenig"? – Genau diese Summen waren aber auch zwischen SPÖ und ÖVP vereinbart! Bitte, erkundigen Sie sich doch bei Frau Kollegin Hostasch! Bleiben wir auf dem Boden der Wahrheit, und vergessen wir nicht das, was vor zwei Wochen gewesen ist! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.37

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Heidrun Silhavy. – Bitte.

16.37

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Frau Bundesministerin, ich bin sehr überrascht von Ihrem Verhalten. Sie haben offensichtlich das Parlament mit einer Parteiveranstaltung der FPÖ verwechselt. (Beifall bei der SPÖ.) Oder haben Sie mit Ihrer Anfragebeantwortung diesem Haus ganz bewusst Ihr Demokratieverständnis und die Missachtung gezeigt?

Nicht wir, Frau Bundesministerin, machen Angst. Die Menschen in unserem Land, in unserer Heimat, haben Angst vor der neuen Politik, wie Sie sie ankündigen. Das Neue an dieser Politik ist nämlich, dass sie zu Lasten der hart arbeitenden Männer und Frauen in diesem Land geht. (Beifall bei der SPÖ.)

Männer und Frauen, die hart arbeiten, die ohnedies den Bedingungen der Wirtschaft ausgesetzt sind und jetzt noch stärker an die Wirtschaft gebunden werden, kommen zu uns. Eine Verkäuferin zum Beispiel hat gesagt: Ich werde im November 55 Jahre alt und habe 35 Beitragsjahre. Wann kann ich in Pension gehen, und wie viel Pension werde ich bekommen? Was wird sich verändern, was wird schlechter werden? (Abg. Steibl: Sie haben hoffentlich eine richtige Auskunft gegeben!)  – Frau Ministerin! Wir wollen den Leuten auf solche Fragen Antworten geben


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