Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 101

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5. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 268/A der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe (Suchtmittelgesetz – SMG) geändert wird (981 der Beilagen)

6. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Entschließungsantrag 441/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschädigungen für die Hepatitis-C-Opfer der Plasmapheresefirmen (982 der Beilagen)

7. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Entschließungsantrag 443/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Regelungen für eine verstärkte Qualitätssicherung bei der Verwendung von Blut und Blutprodukten (983 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir kommen nun zu den Punkten 4 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lackner. Ich erteile es ihm.

13.50

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn wir uns heute über das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz unterhalten, dann ist eines klar: Mit diesem Gesetz wird nun der Versuch gestartet, die private Gesundheitsversorgung als quasiöffentlich zu implementieren und damit die öffentliche Gesundheitsversorgung zu schwächen.

Sie lassen mit diesem Gesetz Versicherungsbeiträge vom öffentlichen Sektor mit seinem umfassenden Aufgabenbereich in den privaten Sektor fließen und legitimieren damit den Einstieg in die Zwei-Klassen-Medizin, meine Damen und Herren. Dieser geistige Hintergrund zieht sich wie ein blau-schwarzer Faden durch dieses Gesetz, aber nicht nur durch dieses Gesetz, sondern auch durch alle anderen Bereiche Ihrer Gesundheitspolitik. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. )

Herr Kollege Pumberger! Sie kommen ohnedies gleich dran, da können Sie dann erwidern – wenn es Ihnen gelingt, was ich ohnehin nicht glaube. (Abg. Dr. Pumberger: War ja nur eine Frage!)

So darf zumindest kritisch vermerkt werden, Herr Kollege Pumberger, dass im Gesetzestext jeglicher Hinweis darauf fehlt, dass für die Privatkrankenanstalten dieselben Qualitätsnormen gelten wie im öffentlichen Bereich. Auch auf die unterschiedlichen strukturellen Bedingungen zwischen den öffentlichen Krankenanstalten und den privaten Krankenanstalten sollte zumindest hingewiesen werden, weil das ein wichtiger Punkt ist, was die Finanzierung betrifft, denn es dürfte ja auch Ihnen klar sein, Herr Dr. Pumberger, dass diese unterschiedlichen Strukturqualitätskriterien natürlich auch unterschiedliche Kostenniveaus und auch unterschiedliche Niveaus bei der Versorgungsqualität bedingen. Ich habe darauf im Ausschuss verwiesen, wir wollten einen Unterausschuss, wo wir all diese Probleme durchdiskutiert wissen wollten. Das ist leider mit Ihrer Mehrheit abgelehnt worden, und daher war es uns auch nicht möglich, dieser Gesetzesvorlage zuzustimmen.


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