Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 51

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11.30

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der teilweise peinlichen Lobhudelei zum Tagesordnungspunkt 1 und der Selbstbeweihräucherung zu einem sportpolitischen Bereich, in dem Sie völlig versagen, Frau Vizekanzlerin, Frau Sportministerin, nämlich zum Lieblingssport Nummer eins in Österreich: zum Radfahren.

Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen nun ein Beispiel für verfehlte Sport-, Freizeit- und Tourismuspolitik in Österreich drastisch vor Augen führen. (Der Redner stellt eine Tafel vor sich auf das Rednerpult, auf der verschiedene Verkehrszeichen abgebildet sind.) Da heißt es: "Forststraße" – nämlich fahren verboten! "Gilt auch für Radfahrer", aber nicht für Privilegierte, für Jagdlimousinen, die sind bis 3,5 Tonnen zugelassen, wie hier steht. – Das, meine Damen und Herren, Frau Vizekanzlerin, ist Ihre Sportpolitik, die Sie hier in Österreich zu vertreten haben! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Mehr als 1,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher haben ein geländegängiges Fahrrad, und mehr als die Hälfte davon – das weiß man aus Umfragen – wollen die Forstwege benutzen, und zwar gratis, denn sie bezahlen ohnehin als Steuerzahler dafür. In einer Anfragebeantwortung von Minister Molterer heißt es:

"In den letzten 10 Jahren wurden für die Errichtung von Forststraßen Förderungsmittel in der Höhe von durchschnittlich 52 277 000 S pro Jahr zur Verfügung gestellt."

Weiters sagt Herr Minister Molterer in dieser Anfragebeantwortung: "Die Forstwegeerhaltung wird ausnahmslos nicht gefördert."

Wie so oft bei parlamentarischen Anfragebeantwortungen müssen wir auch bei dieser feststellen: Das stimmt nicht oder ist zumindest nur die halbe Wahrheit.

Ich habe hier ein Dokument aus dem Land Steiermark, und da steht: "Erhaltungsprogramm 2000, Wegeerhaltung im ländlichen Raum", Bewilligung von Landesmitteln in der Höhe von 39 500 000 S.

Also allein in einem Bundesland werden pro Jahr 39,5 Millionen Schilling an Steuergeldern für die Wegeerhaltung ausgegeben!

Meine Damen und Herren! Das muss man sich einmal vor Augen führen: Die Radfahrer zahlen Hunderte Millionen Schilling pro Jahr, sind aber von der Nutzung der Forstwege ausgeschlossen!

Wie schaut es damit im Bereich des Tourismus aus, Frau Vizekanzlerin? – Dieses absurde Verbot, das es in Österreich gibt, gibt es natürlich nicht in den angrenzenden Ländern Österreichs. In Frankreich, Slowenien und Südtirol ist es selbstverständlich erlaubt, die Forstwege zu benutzen. In der Schweiz ist das seit dem Jahr 1907 erlaubt, in Bayern seit 1945, und in Skandinavien hat es solch ein absurdes Verbot überhaupt nie gegeben.

Und was sagt dazu einer, der es wissen muss, nämlich Gerhard Zadrobilek? – Er meint Folgendes: "Ein Mountain-Bike-Event, den ein Freund gemeinsam mit einem Biker-Magazin im Salzburger Lungau plante, ging wegen dieses Verbots dann am Gardasee über die Bühne. Es kamen 15 000 Leute." – Ich wiederhole: 15 000 Leute!

Für die Sportinfrastruktur im Schibereich, für Lifte und Seilbahnen werden Summen in Milliardenhöhe ausgegeben, da sind die Umwelt, die Jagd und die Forstwirtschaft unwichtig, aber von der vorhandenen Sportinfrastruktur, wie etwa den Forstwegen, werden die Radfahrer ausgesperrt.

Meine Damen und Herren! Die SPÖ, die "Naturfreunde", der ARBÖ, der ASKÖ, viele Prominente, viele Vereine: Sie alle haben sich wahrlich engagiert. Der Antrag, der hier vorliegt, hat wirklich Hand und Fuß. Er wurde auf Basis eines Parlaments-Hearings, an dem internationale


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