Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 166

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sein. Es wird eine Verordnungsermächtigung eingeführt, durch die die beiden Ressortchefs, Umweltminister und Finanzminister, gemeinsam jene Länder festlegen, in denen diese klimarelevanten Maßnahmen gefördert werden können.

Im Zusammenhang mit dem Klimaschutzplan möchte ich aber auch noch einige Kritikpunkte anbringen: Es gibt bis heute keinen nationalen Klimaschutzplan, Herr Bundesminister und Herr Bundeskanzler, und ich frage mich, wo die notwendigen Schwerpunkte sind, die hier gesetzt werden sollten. Es geht hier in erster Linie um den gesamten Bereich der Althaussanierung, um den gesamten Bereich der erneuerbaren Energie und um den Bereich des umweltfreundlichen Verkehrs, die hier als Themenbereiche und Schwerpunkte in Angriff genommen gehören – noch dazu, weil einige dieser Maßnahmen auch arbeitsmarktpolitischen Charakter haben. Wenn ich an die Althaussanierung und das unmittelbar damit verbundene Problem der Bauwirtschaft denke, dann sehe ich, dass es hier Synergien gäbe und dass der Bauwirtschaft, die ja gerade in schweren Nöten ist, arbeitsplatzpolitisch geholfen werden könnte.

Es gibt aber auch positive Beispiele. Einige Bundesländer haben die Wohnbauförderung umgestellt. Hier sind Vorarlberg und Salzburg zu nennen, wo bereits heute Energiesparmaßnahmen bindend vorgeschrieben sind, um Wohnbauförderung zu erhalten.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zusammenfassend darf ich feststellen: Diese Änderung des Umweltförderungsgesetzes, die wir heute beschließen, ist ein Schritt in die richtige Richtung, daher auch unsere Zustimmung von Seiten der Sozialdemokraten. Es wird aber in Zukunft für den Klimaschutz mehr Geld zur Verfügung gestellt werden müssen, damit wir dieses Problem wirklich ernsthaft angehen können. (Beifall bei der SPÖ.)

17.54

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Loos. – Bitte.

17.54

Abgeordneter Johann Loos (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer heute Vormittag aufmerksam zugehört hat, konnte feststellen, dass es für die Opposition wirklich schwierig ist, sozusagen immer ihrer Pflicht nachkommen und dagegen sein zu müssen. Gott sei Dank ist dieser Tagesordnungspunkt – und wenn ich mich nicht irre, auch der nächste – ein kleiner Gegenbeweis dazu, weil daran ersichtlich wird, dass man, wenn die Problematik sachlich bearbeitet wird, Gesetze doch auch gemeinsam beschließen kann.

Ich glaube, gerade diese Änderung des Umweltförderungsgesetzes, die wir heute beschließen, ist etwas sehr Gutes. Der heutige Beschluss selbst ist möglicherweise eine Kleinigkeit, aber die Umweltförderung insgesamt steht in Österreich auf sehr guten Füßen. Ich glaube, dass sich unser Bundesminister Molterer hier in den letzten Jahren besondere Verdienste erworben hat.

Was die Abwicklungsstelle betrifft, so werden wir den Begriff "Abwicklungsstelle" einführen und die Tätigkeit der Kommunalkredit AG nicht namentlich nennen. Das hat den Grund, dass man im Bereich der EU-Förderung auch andere Abwicklungsstellen nehmen kann, wobei ich aber besonders betonen möchte, dass gerade die Gemeinden und die Länder, wenn sie Kanäle bauen und Altlasten sanieren, auch mit der Umweltförderung zu tun haben und mit der Kommunalkredit sehr zufrieden sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es hat sich in den letzten Jahren im Bereich der Umweltförderung wirklich vieles getan. Ich möchte zwei Beispiele hervorheben: Das eine ist, dass man von vornherein versucht, negative Umwelteinflüsse auszuschalten. Hier nenne ich die kommunale Siedlungswasserwirtschaft, also den Kanalbau. Es werden sowohl von den Ländern als auch von den Gemeinden als auch vom Bund hohe Summen in diese Vorhaben investiert. Das ist auch wirklich notwendig, denn wenn all diese Abwässer, die wir selbst produzieren, in unser Grundwasser gelangten, dann wäre unser Wasserhaushalt bald nicht mehr in Ordnung.


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