Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 202

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unsere Argumente hört, und ich gestehe, in beiden Vorlagen gab es entsprechende Abänderungen, sodass wir zustimmen konnten. (Abg. Böhacker: Nicht "konnten"! "Mussten"!)

Herr Bundesminister! Ich habe es bereits im Ausschuss gesagt: Wir vermissen natürlich, dass das Außerstreitverfahren derzeit nicht Gegenstand der Diskussion ist, weil wir glauben, dass das Außerstreitverfahren im Rahmen einer Zivilverfahrens-Novelle, aber auch im Rahmen einer Insolvenzrechts-Novelle diskutiert werden sollte.

Wir begrüßen grundsätzlich die Zielrichtung, dass Insolvenzmissbrauch verhindert werden soll. Herr Bundesminister, ich darf Sie allerdings auf ein Problem aufmerksam machen: Schauen Sie sich den Entwurf des Bundesministers Bartenstein zur Gewerbeordnung genau an! Laut diesem Entwurf ist nämlich ein Konkurs kein Gewerbeausschließungsgrund mehr, und wir befürchten, dass gerade durch diese Bestimmung Missbrauch weiterhin möglich bleibt. Wir Sozialdemokraten werden das mit allem Nachdruck ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass gerade im Konkursverfahren – ich denke dabei etwa an die WEB-Bautreuhand-IMMAG-Konkurse – auch die geschädigten Anleger erwarten können, dass schneller entschieden wird. Im Jahr 1989 die Anzeige und im Jahr 2001 das Ende der Konkursverfahren – das, Herr Bundesminister, ist den Bürgern nicht zumutbar!

Ich möchte aber die Gelegenheit auch wahrnehmen, um auf ein allgemeines Problem hinzuweisen, Herr Bundesminister: Beide Materien müssen von den Gerichten angewendet werden. Wir haben nun die Diskussion über die Neuorganisation der Gerichtsorganisation. Es geht um die Bezirksgerichte, und, Herr Bundesminister, eines verstehe ich nicht: Es gab in Salzburg eine Sitzung mit Vertretern der Landesregierung mit einem Protokollvermerk des Herrn Landeshauptmannes Schausberger, wonach vereinbart war, dass mit den betroffenen Gemeinden gesprochen wird. – Ich höre in Salzburg, Herr Bundesminister, dass Sie mit diesen Gemeinden nicht gesprochen haben und jetzt auf Umwegen Ihre Lösung suchen. – Herr Bundesminister! Das ist aus unserer Sicht demokratiepolitisch nicht akzeptabel!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stimmen diesen Vorlagen zu, sehen aber insbesondere im Bereich des Privatkonkurses einen enormen Reformbedarf. Diese Novelle kann nur der erste Schritt sein. Die Lösung ist unvollständig. Wir werden in Kürze mit unseren Forderungen an Sie herantreten. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

20.16

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. – Bitte.

20.17

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist ein wichtiges Anliegen, dass Zivilverfahren, bei denen es ja um konkrete Themen und um wirtschaftliche Sachverhalte geht, in einer überschaubaren Zeit abgeschlossen werden. Nur so kann man das Vertrauen in den Rechtsstaat sicherstellen und wirtschaftlichen, aber auch immateriellen Schaden abwenden.

Es ist aber auch klar, dass es aus denselben Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauens notwendig ist, die richtige Balance zu finden zwischen einer Straffung des Verfahrens und der Erreichung des Zieles, nämlich der Herstellung eines rechtskonformen Zustandes.

Ich möchte jetzt nicht auf die Details der Novelle eingehen, da das bereits ausführlich erörtert worden ist. Wir haben uns dazu entschlossen, zuzustimmen, weil es doch in einigen Punkten zu Änderungen gekommen ist. Eine Frage, die ich sehr interessant finde, ist die der umfassenden Präsentations- und Erörterungspflicht in der vorbereitenden Tagsatzung. Dabei wird sehr genau zu beobachten sein, wie sich das auswirkt, ob es dadurch tatsächlich zu einer Beschleunigung der Verfahren kommt oder ob, wie manche Experten befürchten, im Gegenteil die Verfahren verlängert werden.


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