Lassen Sie mich
noch schlagwortartig einige Veränderungen anführen: Zuständigkeit des Bundeskanzleramts
für den allgemeinen Tierschutz – die Ausarbeitung des bundesweiten Tierschutzgesetzes
hat im Bundeskanzleramt Priorität –; der Konsumentenschutz hat seinen Sitz
in Form eines Staatssekretariates im Sozialministerium; schließlich sind die
Umsiedelung der Zuständigkeit für die Frauengleichstellung am Arbeitsmarkt und
die damit verbundenen Förderungen der Frauenagenden ein wichtiges Element
dieser Bundesregierung.
Es ist
selbstverständlich und legitim, dass die Geschäftsverteilung dieser neuen
Bundesregierung von Seiten der Opposition einer Kritik unterzogen wird. Ich
verweise in diesem Zusammenhang auf die Schaffung von zwei zusätzlichen
Staatssekretariaten. Sie von den Oppositionsfraktionen meinen, dass es
unverhältnismäßig wäre, wie die Anzahl der Staatssekretäre gewachsen
ist. – Dass die Anzahl der Ministerien unverändert geblieben ist, darauf
möchte ich Sie hinweisen.
Ich glaube, dass
gerade in diesen besonders betreuungsintensiven und arbeitsintensiven Bereichen
Schritte gesetzt wurden, die gerechtfertigt sind. Dies gilt beispielsweise für
die Betrauung der Staatssekretärin Ursula Haubner mit dem Bereich des
Konsumentenschutzes, ebenso wie für den Staatssekretär Helmut Kukacka, der
neben und mit dem neuen Infrastrukturminister Gorbach prioritär mit den
Angelegenheiten der ÖBB befasst ist, und auch für Karl Schweitzer, der
angesichts der Herausforderungen und des Lobbying im Bereich der Großereignisse
der kommenden Jahre – damit meine ich die Europameisterschaft und die Olympischen
Spiele – eine wichtige Aufgabe zu erfüllen hat. Sie werden sich wohl noch
daran erinnern – ich habe das auch im Ausschuss gesagt –, dass ein
Mann wie seinerzeit Kollege Wittmann, der mit den Agenden für Sport, Kultur und
Europa betraut war, einen so großen Bereich überhaupt nicht abdecken und so
viel überhaupt nicht leisten kann. Ich glaube, wir haben die richtigen Schlüsse
daraus gezogen.
Ich möchte auch
darauf hinweisen, dass die österreichische Bundesregierung einerseits in Bezug
auf andere Regierungen vor ihr, andererseits aber auch auf europäischer Ebene
den Vergleich durchaus nicht zu scheuen braucht.
Es ist hier schon
angeklungen: Kabinette Vranitzky I und IV: 21 Regierungsmitglieder,
Kreisky IV, Sinowatz: 22 Regierungsmitglieder. Wenn wir das auf
vergleichbare Länder in Europa umlegen – dieser Vergleich ist ganz
interessant! –, dann sehen wir: Griechenland hat 19 Minister und 29
Vizeminister, Irland hat 15 Minister und 17 Staatssekretäre, Schweden
hat gar 23 Minister und 27 Staatssekretäre. (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer:
Vor drei Jahren hat er das Gegenteil erzählt!)
Meine Damen und
Herren! Ich glaube, zum Unabhängigen Bundesasylsenat hat die Kollegin
Partik-Pablé bereits ausreichend Stellung genommen. Es gibt durchaus Argumente
für die Situierung des UBAS im Innenministerium. Die Kritik ist meiner Meinung
nach schon überzogen. Es ist durchaus verständlich, dass die Opposition hier
Kritik übt, aber vertrauen Sie in dieser Hinsicht auf die österreichische
Verfassungsordnung und vertrauen Sie, wenn Sie das schon nicht tun, auf die
Integrität der Mitglieder des Bundesasylsenates! (Beifall bei der ÖVP und
den Freiheitlichen.)
19.01
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Prähauser. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
5 Minuten. – Bitte.
19.01
Abgeordneter
Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte
Herren der Bundesregierung! Hohes Haus! Gegenstand des
Bundesministeriengesetzes ist die Verteilung der Ressortzuständigkeiten.
Personelle Angelegenheiten der Obersten Organe der Vollziehung mit Ausnahme des
Bundespräsidenten fallen demnach in die Zuständigkeit des Bundeskanzlers. Zu
solchen personellen Angelegenheiten gehören auch die der Bezugsfortzahlung nach
dem Bundesbezügegesetz. Die gegenständliche BMG-Novelle belässt die Kompetenz
beim Bundeskanzler, weswegen sich die unterzeichneten Abgeordneten zu
vorliegendem Entschließungsantrag veranlasst sehen, den ich zu Beginn meiner
Ausführungen einbringen darf: