Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 159

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Eine wichtige neue Angelegenheit in diesem Bundesministeriengesetz ist für mich, dass die Erlassung von Verordnungen, die bisher der Bundesregierung zukam, von dieser an einzelne Minister delegiert werden kann. Es ist das eigentlich ein Appell an uns selbst. Ich habe mich immer wieder gewundert, dass, wenn Gesetze beschlossen worden sind, die Vollziehung und vor allem die Erlassung der Verordnungen an die Bundesregierung gegangen ist. Nehmen wir zum Beispiel die Infrastruktur: Man wollte, dass der Verkehrsminister bei allen Dingen, die Geld kosten, auch im Einvernehmen mit dem Finanzminister handelt. Da muss ich das nicht an die ganze Bundesregierung delegieren, sondern da sage ich einfach: Der Verkehrsminister erlässt die Verordnung im Einvernehmen mit dem Finanzminister. Und das soll jetzt, da wir zu viele Kompetenzen für die ganze Bundesregierung geschaffen haben, wieder an die einzelnen Minister delegiert werden. Das halte ich für eine sehr interessante Sache.

Zwei kleine Punkte, die Kompetenzbereinigungen oder Klarstellungen sind: Dass bei der Schifffahrtspolizei nur der Wachkörper ins Innenministerium wandert, ist sicher sinnvoll. Das Ver­kehrsressort, das für die internationalen Abkommen im Verkehrsbereich, also für die Schiff­fahrtszeichen et cetera, zuständig ist, soll nämlich weiterhin für die Ausschilderung und für die ganze Schifffahrtsordnung zuständig sein.

Wichtig erscheint mir auch, dass klargestellt ist, dass Angelegenheiten der Studentenmensen ins Wissenschafts- und Bildungsministerium fallen. Das ist durch eine Änderung vor einigen Jahren nicht mehr so klar gewesen. Da wir aber alle wissen, dass sich Studentenmensen zum Beispiel auch in Studentenheimen befinden, stellte sich dann die Frage: Darf die Ministerin überhaupt Subventionen dorthin leiten?

Ein letzter Punkt: Forschung und Entwicklung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wahr­scheinlich wissen alle, die selbst in diesem Bereich tätig waren – ich war selbst einmal Ge­schäftsführer einer Forschungsgesellschaft –, um die diffizile Balance zwischen der gewerb­lichen und der wissenschaftlichen Forschung. Das lässt es auch gar nicht so einfach zu, dass man sagt, die werden in einen Topf geschmissen. Dennoch bin ich sicher, dass sich diese Regie­rung trotz der Zuständigkeit von drei Ministerien, die wir derzeit haben, bemühen wird, eine Koordination aller Forschungsagenden herbeizuführen, denn für die Forschung ist insbe­sondere auch eines wichtig: dass sie eine entsprechend hohe Dotierung hat. Und hier vertraue ich eigentlich auf das Doppelbudget, das wir bald beschließen werden, dass im heurigen Jahr und im nächsten Jahr ausreichend Geld für die Forschung in Österreich zur Verfügung stehen wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.41


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte, Frau Kollegin.

19.41


Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer, poštovane dame i gospode! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Menschenrechtsbeirat, der den Herrn Bundesminister für Inneres in menschen­rechtlichen Angelegenheiten zur Seite steht und ihn berät, wurde im Jahr 1990 – damals unter Innenminister Schlögl – eingerichtet, und zwar nach dem tragischen Tod von Marcus Omofuma anlässlich eines Abschiebeversuches nach Nigeria.

Dieser Menschrechtsbeirat hat seither sowohl als Beirat als auch in den Kommissionen in Österreich eine rege Tätigkeit entfaltet. Er kontrolliert vor allem – und das ist auch sein Auf­trag – polizeiliche Einrichtungen, geht unangemeldet hin und schaut, wie es die österreichische Sicherheitsexekutive mit den Menschenrechten hält. Er legt darüber dem Herrn Bundesminister für Inneres auch Berichte – er ist, wie ich hier anmerken möchte, nicht dem Nationalrat be­richtspflichtig –, und der Herr Bundesminister für Inneres erwähnt diese umfangreichen Berichte des Menschenrechtsbeirates so en passant im Sicherheitsbericht. Es wäre eine Anregung an die Menschenrechtsbewegten in der Koalition – die Opposition ist selbstredend natürlich von dieser Idee sehr angetan –, diese Berichtspflicht auch auf das Parlament oder auf den Natio­nalrat auszudehnen.

 


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