Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 192

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Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. (Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber gibt ein Zeichen in Richtung Präsidium.)

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Pirklhuber. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

21.56


Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Hohes Haus! (Abg. Mag. Molterer: Was ist jetzt, „Frau Glawischnig“?) In dem vorliegenden Initiativantrag der Grünen geht es um einige ganz wesentliche, zentrale Fra­gen des Umweltrechtes: der Umweltverträglichkeitsprüfung, des Wasserrechtsgesetzes und des Luftreinhaltegesetzes.

Bundesminister ist keiner mehr da – Herr ehemaliger Bundesminister Molterer! Wir haben da­mals schon viel darüber diskutiert. Sie erinnern sich, meine Damen und Herren: Bei der Um­weltverträglichkeitsprüfung wurden die Schwellenwerte wesentlich angehoben, die Schwellen­werte im Bereich der Massentierhaltung, in der Intensivtierhaltung.

In unserem Antrag versuchen wir, hier eine neue Diskussionsgrundlage in dieses Hohe Haus zu bringen (Abg. Auer: Was ist Massentierhaltung?), damit in Anpassung an bestehende andere EU-Regelungen endlich auch Österreich einen Schritt in die richtige Richtung geht, Kollege Auer. (Abg. Auer: Erkläre mir einmal, was ist Massentierhaltung?) Ich habe von Intensiv­tier­haltung gesprochen, und Sie wissen genau, was Intensivtierhaltung ist. (Ruf bei der ÖVP: Ein Bienenstock ist Massentierhaltung!) Intensivtierhaltung ist eine Tierhaltung, die massive Proble­me im Bereich des Düngermanagements, im Bereich der artgerechten Tierhaltung mit sich bringt und daher für die Umwelt und für die Tiere bedenklich ist. Kollege Auer, das wissen Sie ganz genau. Eine Legebatterie mit 20 000 Legehennen ist nicht tiergerecht, meine Damen und Herren, sie ist nicht artgerecht, und solche Anlagen müssen auf jeden Fall einer Umweltver­träglichkeitsprüfung unterzogen werden.

Lassen Sie mich auch klarmachen, warum das heute mehr denn je notwendig ist: weil wir bis 1994 ein Viehwirtschaftsgesetz hatten, Kollege Auer, das Tierbestands-Obergrenzen vorsah; bei Legehennen 10 000. Wir haben dieses Viehwirtschaftsgesetz geändert, wir haben keine Ober­grenzen mehr in dieser Form. Daher ist es notwendig, weil die bäuerlichen Betriebe, ganz wenige einzelne Betriebe, heute auch Anlagen ... (Abg. Auer: ... aber insgesamt eine Ober­grenze! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Lassen Sie mich vielleicht auch reden? Herr Präsident? – Weil heute Bauern und Bäuerinnen auch Anlagen errichten können, die längst nicht mehr artgerecht sind, die wesentliche Umweltauswirkungen haben und daher einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind.

Meine Damen und Herren! Detto ist im Rahmen des Wasserrechtsgesetzes die derzeitige Grenze von 3,5 Dünger-GVE eindeutig zu hoch. Wir haben im Umweltprogramm eine Grenze von 2,7 DGVE. Hier schlagen wir 2,8 Düngergroßvieheinheiten vor, um sozusagen noch eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung festzusetzen. Darüber hinausgehende Intensitäten sind einer entsprechenden Genehmigungspflicht zu unterziehen. Das ist an sich ganz klar und notwendig.

Im Bereich des Bundesluftreinhaltegesetzes geht es darum, auch bei Intensivtierhaltungs­betrieben die Abluft et cetera einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen beziehungs­weise die Ausnahmegenehmigung für die Landwirtschaft auszusetzen. Das ist notwendig, weil heute Anlagen durch Emissionen wie zum Beispiel Ammoniak-Emissionen sehr wohl massive Umweltbeeinträchtigungen verursachen können, auch Waldschäden, und die Versauerung von Boden ist ein Faktor. Das gehört nicht nur in einer Bauordnung geregelt und ist nicht nur im Rahmen einer Baugenehmigung durch die lokalen Behörden zu genehmigen, sondern das ist einer entsprechenden Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.

 


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