Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 87

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Ich halte das auch deswegen für so notwendig, um zu zeigen, wie Sie agieren, sowohl Sie vom BZÖ – ehemalige „F“ – als auch in gewisser Weise der Herr Bundeskanzler. Ich glaube, dass das einer der Gründe dafür ist, warum die Bevölkerung – auch zu Recht – gegenüber Fragen, die die EU betreffen, skeptisch ist, weil hier eben nicht mit offenen Karten gespielt wird. Oft äußern sich die Regierungsmitglieder negativ und schimpfen über etwas, was in Brüssel entschieden wurde, ohne zu sagen, dass sie an diesen Entscheidungen beteiligt waren! Es gibt überhaupt keine Transparenz darüber, wo es die Möglichkeit gäbe einzugreifen.

Wir kämpfen immer wieder darum, rechtzeitig nicht nur Informationen zu bekommen – was schwierig genug ist –, sondern auch im Parlament die Regierungsmitglieder darauf aufmerksam zu machen, was sie im Interesse der Bevölkerung sinnvollerweise viel­leicht in Brüssel vertreten könnten. In der Regel werden diese Anträge abgelehnt. Aber tun Sie dann nicht so, als ob Sie nicht dabei gewesen wären! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

12.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Frau Abgeordneter Sburny soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Van der Bellen, Lunacek, Sburny, Kolleginnen und Kollegen betref­fend eine österreichische Initiative für die Einführung einer europaweiten Volksabstim­mung über europäische Fragen, eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (851 d.B.): Vertrag über eine Verfassung für Europa  samt Protokolle, Anhänge und Schlussakte (919 d.B.)

Im Europäischen Recht besteht bisher keine Möglichkeit auf Durchführung eines euro­paweiten Referendums. Auch der vorliegende Entwurf zu einem Europäischen  Verfas­sungsvertrag sieht eine solche nicht vor. Zentrale Fragen gemeinsamer europäischer Politik wie der Beschluss über den jetzt vorliegenden Verfassungsvertrag oder künftige Verfassungsänderungen sollten jedoch dem europäischen Souverän vorgelegt werden können. Da eine Volksabstimmung bisher rechtlich nicht vorgesehen ist, setzt dies eine politische Initiative für eine derartige Übereinkunft voraus.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, auf europäischer Ebene eine politische Initiative zur Einführung einer europaweiten Volksabstimmung über europäische Fragen von zen­tralem gemeinsamen Interesse zu setzen.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Machne zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.59.33

Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanzler! Frau Bundesminister! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Als wirklich überzeugte Europäerin freue ich mich natürlich, dass wir heute diesen europäischen Verfas-


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