Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 236

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Abgesehen davon dürfen Sie eines nicht vergessen: Das kostet einen Haufen Euro, jede Menge Euro. (Abg. Silhavy: Das ist dem Donabauer aber Wurscht!) Der Arzt von der Pensionsversicherungsanstalt, der dann zur Untersuchung kommt, macht das natürlich auch nicht um einen schönen Dank, sondern kriegt auch sein Geld dafür, und dafür kriegt er nicht wenig. Ich habe das auch schon im Ausschuss gesagt, und der Herr Donabauer ist fast bis zur Decke gehupft. Aber es ist halt so.

Zur Mutter von meiner Bekannten ist dreimal der Amtsarzt von der PVA gekommen. Sie war zweimal nicht daheim, denn sie hat ja nicht gewusst, dass er kommt. Er hat gefragt: Warum waren Sie nicht daheim? Sie hat gesagt, sie hat nichts gewusst. Abge­sehen davon, dass er sich hätte anmelden müssen, hat er gesagt: Mir ist es eh Wurscht. Ich komme von mir aus dreimal auch oder noch öfter. Ich krieg’ eh jedes Mal dafür bezahlt.

Diese Gelder, die da verschwendet werden, die gehen dann nämlich beim Pflegegeld wieder ab. Und wir wollen das nicht. Wir wollen, dass es da wirklich eine Effizienz gibt und dass nicht, nur weil ich einen Wechsel von einem Auszahlungsträger zum nächs­ten habe, dann die ganze Maschinerie wieder von vorne zu rennen anfängt, sondern das muss eins zu eins übernommen werden.

Innerhalb der Länder funktioniert es schon halbwegs, nur zwischen Bund und Ländern funktioniert gar nichts. Und das muss funktionieren, denn da geht es um das Pflege­geld, und da haben wir nichts zu verschenken, am allerwenigsten an die untersuchen­den Ärzte. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

21.18


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Staatssekretär Dolin­schek. – Bitte.

 


21.18.00

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die im Entschließungs­antrag angeführten Zuständigkeitswechsel für die Gewährung von Pflegegeld zwischen Land und Bund treten in der Praxis vor allem dann auf, wenn eine pflegebedürftige Person, die Pflegegeld von einem Land erhält, einen Pensionsanspruch erwirbt und damit in die Kompetenz des Bundes fällt.

Im § 9 Abs. 1 des Bundespflegegeldgesetzes wurde geregelt, dass in diesen Fällen das Pflegegeld mit dem Folgemonat des Entfalls der Leistungszuständigkeit des Lan­des von Amts wegen gebührt, wodurch keine Lücke im Bezug entsteht, Frau Kollegin Haidlmayr.

Die Problematik liegt eigentlich darin, dass es beim Wechsel zum Bund als aus­zahlende Stelle des Pflegegeldes zu einer Neueinstufung und damit zu geänderten finanziellen Leistungen kommen kann. Wie eine Untersuchung unseres Ministeriums ergab, fallen pro Jahr etwa 1 200 derartige Sachverhalte an. Beachtenswert in diesem Zusammenhang ist vor allem, dass es in 62 Prozent, also fast zwei Drittel der Fälle, zu keiner Veränderung kommt. Bei fast einem Viertel – ich berichtige Sie –, bei 22 Prozent genau – nicht 20 Prozent, wie Sie gesagt haben –, kommt sogar eine bessere Bewer­tung durch den Bund zustande. (Abg. Haidlmayr: Und die Differenz? Die Differenz fehlt mir!)

Dazu ist auch festzustellen, Frau Kollegin Haidlmayr, dass diese Veränderungen durch den Lauf der Zeit bedingt sind und eben Verschlechterungen, aber auch Verbesserun­gen im Gesundheitszustand und damit im Pflegebedarf eintreten können. Entweder verbessert sich der Gesundheitszustand oder er verschlechtert sich eben. (Abg. Haidl-


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