Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 144

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Wir haben gemeinsam ein Gesetz beschlossen, wonach die Tätigkeit des Direktors auch entsprechend abzugelten ist. Wenn Sie genau lesen, was der Rechnungshof empfiehlt, dann werden Sie sehen, dass auch er eine aufgabengerechte Abgeltung empfiehlt.

Meine Damen und Herren! Wenn man Vergleiche mit anderen Museumsdirektoren in Europa anstellt, dann muss man sagen: Das Gehalt des Generaldirektors Seipel ist in einer Höhe, das der Verantwortung und der Größe des Betriebes entspricht. Ich meine, es ist leicht, einen Neidkomplex zu wecken, es ist leicht, in der Öffentlichkeit mit Zahlen herumzuwerfen. Aber: Es wurde sehr genau und mehrfach vom Herrn Generaldirektor Seipel dargelegt, dass er selbstverständlich einkommensteuerpflichtig ist, die Einkom­mensteuer auch bezahlt hat. Ich bitte Sie wirklich, diese Skandalisierung nicht weiter fortzusetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zum Abschluss möchte ich jenen, die hier die Meinung vertreten, es sei gesetzlich not­wendig, Herrn Generaldirektor Seipel abzuberufen, Folgendes entgegenhalten: Im Bundesmuseen-Gesetz 2002, § 6 Abs. 1 Z 3.1 stehen die Ausführungen über die vor­zeitige Abberufung des Geschäftsführers beziehungsweise der Geschäftsführerin. Ich zitiere wörtlich: 

„Die vorzeitige Abberufung der/des Geschäftsführer(s) bedarf eines Antrags des Kura­toriums, für den eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich ist. Ist das Kuratorium säumig und Gefahr im Verzug, kann der Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Kultur auch ohne Antrag tätig werden.“

Dazu stelle ich Folgendes fest:

Erstens: Das Kuratorium, dem, wie ich es schon erwähnt habe, anerkannte Persön­lichkeiten wie der Herr Verfassungsjurist Universitätsprofessor Dr. Öhlinger und der Herr Generaldirektor Dkfm. Püspök angehören, hat keinen Antrag auf Abberufung von Generaldirektor Seipel gestellt. (Abg. Mag. Kogler: Eine Hand wäscht die andere! – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Zweitens: Der Rechnungshof hat keine Empfehlung ausgesprochen, Generaldirektor Seipel abzuberufen.

Drittens: Der Rechnungshof hat auch nicht festgestellt, dass Gefahr im Verzug ist.

Deswegen werde ich, viertens, Herrn Generaldirektor Seipel nicht abberufen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Cap: Ihre Rede war bereits eine Abschiedsrede!)

15.36


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Als Erster hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kräuter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.37.12

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Hohes Haus! Ich möchte eingangs die Frage „Kleinod versus Saustall“ klären, weil die Frau Bundesministerin davon ge­sprochen hat. Also das Kunsthistorische Museum ist ein Kleinod, aber es wird wie ein Saustall geführt. So schaut es aus! (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Ministerin! Glauben Sie denn im Ernst, dass sich die kritische Öffentlichkeit mit diesen Antworten zufrieden geben wird? Glauben Sie, dass die Machenschaften und die Malversationen von Herrn Seipel jetzt aus der Welt geschafft sind, dass man zur Tagesordnung übergehen kann?

 


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