Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 103

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Das Institut der Beweislastumkehr soll auch in Entsprechung der Umsetzung der Rah­menrichtlinie 2000/78/EG in die Bestimmung des § 7p Behinderteneinstellungsgesetz Eingang finden.

Zu Artikel I § 13 und Artikel II § 7q:

Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Verbandsklage ist unzureichend und viel zu kompliziert.

Mit dieser Abänderung soll eine einfache und klare Regelung geschaffen werden.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.

 


13.28.12

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Ich finde, es ist ein Tag der Freude für behinderte Menschen. Es ist ein historischer Moment, dass wir heute eine jahrzehntelange Forderung behinderter Menschen mit dem Gleichstellungsgesetz und der Anerkennung der Gebärdensprache umsetzen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das Parlament hat ja durch den Gebärdensprachkurs schon einiges mitbekommen, was Gebärdensprache ist, und es ist eine tolle Sprache, die endlich anerkannt wird. Endlich wird nun nicht mehr gesagt, dass gewisse Menschen taubstumm sind, sondern wir geben ihnen ihre Sprache zurück: die Gebärdensprache. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte auf der Galerie auch Mitglieder des Vereins „equalizent“ begrüßen, ein Arbeitsprojekt von gehörlosen und hörenden Mitarbeitern, das zeigt, wie fortschrittlich Berufsausbildung auch sein kann. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz vollziehen wir einen Paradigmenwechsel – weg von Almosen und Mitleid hin zu Selbstbestimmung, Integration und einer inklusi­ven Gesellschaft. Dass man das einer konservativen Regierung nicht zugesteht ist sehr traurig. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte nur in Erinnerung rufen, dass auch in Amerika der ADA von einer konser­vativen Regierung beschlossen worden ist. Man muss auch sagen, dass der Erfolg des ADA in Amerika jener war, dass die Wirtschaft mitgezogen hat. Es hat harte Ge­spräche gegeben, viele Verhandlungen. Wir haben es uns auf beiden Seiten nicht ein­fach gemacht, muss ich sagen. Es ist ein guter Kompromiss herausgekommen, der wirklich, so meine ich, geeignet ist, einen vorbildhaften Weg vorzuzeigen.

Das Gleichstellungsgesetz beinhaltet Barrierefreiheit. Alles, was neu ist, muss mit In-Kraft-Treten des Gesetzes sofort barrierefrei gestaltet sein. Es gibt natürlich Über­gangsfristen. Das braucht es auch. Man kann nicht mit einem Fingerschnippen über Nacht die Welt verändern. Aber Gleichstellung ist ein Weg. Diesen Weg gehen wir konsequent. Ich scheue mich nicht, diesen Weg auch als neuen ADA zu bezeichnen, nämlich den Austrians with Disabilities Act. (Beifall bei der ÖVP.)

Von der Opposition wurde in den vergangenen Tagen sehr viel Unsicherheitspolitik betrieben, auch heute wieder, nämlich dahin gehend, dass zum Beispiel der Behin­dertenanwalt nicht weisungsfrei wäre. Das stimmt nicht. Er ist weisungsfrei, er hat Kompetenzen. (Abg. Mag. Lapp: Es fehlt ihm die Verfassungskompetenz dazu!) Er wird über alle Schlichtungsverfahren informiert. Er hat Sitz und Stimme im Bundesbe­hindertenbeirat, der übrigens seinen Sitz beim Stubentor hat. Ich weiß nicht, wo das


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite