Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 157

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Dienstrecht, wie es sich derzeit darstellt, als Ganzes zu überdenken ist, und zwar im Rahmen eines einheitlichen Bundesmitarbeitergesetzes, da vor allem die Ernennungs­erfordernisse, um die es hier geht, adaptierbar sein müssen. Es ist einem Beamten zum Beispiel nicht möglich, auf einen A-bewerteten Arbeitsplatz zu wechseln, während es einem Vertragsbediensteten sehr wohl möglich ist. Diese Ungewichtung muss korri­giert werden.

Zur Novelle an sich. – Die Novelle war notwendig. Ein wesentlicher Punkt dieser No­velle ist die Neugestaltung der Richtverwendungen, denn diese sind das letzte Mal im Jahre 1994 definiert worden. Auf Grund diverser Änderungen, sei es in den Strukturen des Bundesheeres, sei es in den Strukturen der Exekutive, war das einfach nicht mehr zeitgemäß, und aus diesem Grund bestand diese Änderungsnotwendigkeit.

Was das Bundesmitarbeitergesetz betrifft, haben wir ein Anliegen auch in einer Aus­schussfeststellung zum Ausdruck gebracht, die zur Kenntnis genommen worden ist und wo wir uns darauf verständigt haben, bis zum Ende des ersten Halbjahres 2006 eine Lösung zu finden. Diese Lösung wird dann auch die Problematik, die vorhin ange­sprochen worden ist, beinhalten. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

16.14


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Er wünscht eine Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.

 


16.14.10

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zweifellos hat die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einiges an Verbes­serungen erreicht. Wir werden daher auch zustimmen. Trotzdem kann man nicht be­haupten, dass die Situation der Bediensteten an den Universitäten wirklich rosig ist. An der Medizinischen Universität Wien müssen 10 Prozent des Personals eingespart wer­den, in Innsbruck 5 Prozent. In geisteswissenschaftlichen Fakultäten werden ganze Studienrichtungen geschlossen, zum Beispiel in Innsbruck Sprachwissenschaften, Komparatistik, Musik, Latein, Griechisch-Lehramt, Psychologie und Philosophie. Die Leute sind verunsichert. Junge Wissenschafterinnen und Wissenschafter haben wenig Perspektiven.

Daher bringen die Abgeordneten Grünewald, Broukal, Freundinnen und Freunde, Ge­nossen und Genossinnen einen Abänderungsantrag ein, der die Ziffer 7a betreffend den § 160 Absatz 2 3. Satz betrifft, und wünschen das Entfallen der Worte „längstens jedoch auf 15 Jahre“.

Das klingt jetzt sehr trocken, aber ich erkläre es Ihnen: Bislang war es so, dass sich Dozentinnen und Dozenten, wenn sie auf eine zeitlich befristete oder unbefristete Pro­fessorInnenstelle berufen wurden, um den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern, aus dem pragmatisierten Dienstverhältnis karenzieren lassen konnten, und wenn diese Stelle wieder erlischt oder gestrichen wird, fallen sie sozusagen nicht ins Bodenlose, sondern können ihre Pensions- und anderen Ansprüche mitnehmen.

Man hat gesehen, dass dieser Umstieg in das privatrechtliche Dienstverhältnis kei­nerlei finanzielle Verbesserungen, in gewissen Altersgruppen sogar leichte Ver­schlechterungen gebracht hat, verbunden mit der Unsicherheit, dass dann die alten Ansprüche aus der Pragmatisierung nicht mehr bestehen.

Wir wünschen daher in Übereinstimmung mit allen – sage ich jetzt ganz schonungs­los – Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, dass diese Befristung völlig gestri-


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