Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 110

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zusammengesessen. Das ist jetzt ein Kompromiss, der tragbar ist. Frau Kollegin Haidlmayr! Machen Sie nicht wieder wie in Ihrer gewohnten Weise alles schlecht und alles kaputt, denn damit säen Sie nur Unfrieden! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Haidlmayr: Ich unterstütze die Zivildiener!)

14.49


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

 


14.49.20

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Bevor ich mit meinen Ausführungen zu diesem Tagesordnungs­punkt beginne, bringe ich folgenden Antrag ein:

 Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kößl, Dr. Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen zum Ausschuss­bericht (1057 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgeset­zen 1991 und das Zivildienstgesetz 1986 geändert werden (ZDG-Novelle 2005)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Artikel 3 Z 98 lautet § 76c Abs. 21:

„(21) Die §§ 2a samt Überschrift, 4 Abs. 4 Z 3 und Abs. 6, 5 Abs. 1 und 2 mit Ausnahme des Klammerzitats (§ 1 Abs. 2), 3 und 4, 5a Abs. 1 Z 1 und Abs. 2, 6 Abs. 1 dritter und vierter Satz sowie Abs. 3 Z 3 samt Schlusssatz und Abs. 4, 8, 8a Abs. 1 und 6, 10 Abs. 3, 11 Abs. 2, 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 3 und 4, 13a Abs. 2, 14 Abs. 1, 2 und 5, 15 Abs. 3, 16 Abs. 1, 17, 18, 19, 19a Abs. 5, 19b Abs. 1 und 2, 21 Abs. 1 und 4, 23 Abs. 3 und 4, 23c Abs. 1, 28a Abs. 2, 31 Abs. 4 und 8, 32 Abs. 1, 2 und 4 bis 6, 32a Abs. 1, 34 Abs. 1 bis 3, 34b Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und Abs. 3, 37b, 37c, 37d mit Aus­nahme des Abs. 5, 38 Abs. 5, 39 Abs. 1 Z 1, 2 und 3, 40, 51 Abs. 3, 56, 57a Abs. 1, 2 und 4, 75a und 76e in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2005, Art. 3 treten mit 1. Oktober 2005 in Kraft. Die Klammerzitate (§ 1 Abs. 2) in § 5 Abs. 1 und 2, die §§ 4 Abs. 5 und 5a, 5a Abs. 1 Z 3 und Abs. 3, 6 Abs. 1 erster und zweiter Satz sowie der erste Halbsatz des Abs. 3, 7a samt Überschrift, 23a Abs. 2, 25a Abs. 2 Z 1, 28 Abs. 2 und 4, 31 Abs. 3, 37, 37d Abs. 5, 41 samt Überschrift, die Überschrift zu Abschnitt VII, 43, 44 Abs. 1 und 2, 45, 46, 47 Abs. 1 bis 4, 49 Abs. 1, 50, 51 Abs. 1, 53, 54 Abs. 1 und 2, 55 Abs. 4 und 5, 57a Abs. 3 und 75 in der Fassung des Bundes­gesetzes BGBl. I Nr. XXX/2005, Art. 3, treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft.“

Begründung:

Die Änderung des § 6 Abs. 3 ZDG in zwei Novellierungsanordnungen (Z 19 und 20) bedingt zwei unterschiedliche In-Kraft-Tretenstermine, da die Z 3 samt Schlusssatz (Z 20) analog zu § 5 Abs. 5 am 1. Oktober 2005 und die Umbenennung des Zivildienst­rates in Zivildienstbeschwerderat (Z 19) analog der übrigen Anordnungen (siehe Z 77ff) am 1. Jänner 2006 in Kraft treten soll.

*****

(Beifall bei der ÖVP.)

 


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