Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 217

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selt, lässt nicht weiter verwundern, denn es ist ja diese Partei, die offensichtlich auf Grund einer solchen Wirtschaftskompetenz (anhaltende Zwischenrufe des Abg. Dr. Matznetter) vom Milliardengrab der Verstaatlichten bis zum „Konsum“-Desaster alles zu verantworten hat.

Lassen Sie mich meine Ausführungen mit folgender Klarstellung schließen: Wir wollen auch bei Bausparkassen eine zusätzliche Möglichkeit eröffnen, und zwar gerade für jene Menschen, die nicht so begütert sind, und das in den Feldern Pflege und Bildung. (Zwischenruf der Abg. Bures.) Das ist eine zusätzliche Möglichkeit. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Bures. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) Jeder kann, aber muss sie nicht in Anspruch nehmen. Nur: Wir wollen eben ordnungs­politisch Vielfalt statt Einfalt. Da unterscheiden wir uns grundlegend voneinander!

Wir werden uns auch durch die Opposition nicht beirren lassen, das zu tun, was die Menschen in unserem Land von uns erwarten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.42


Präsident Dr. Andreas Khol: Nun spricht Frau Abgeordnete Tamandl 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.42.53

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Regierungsvor­lage setzt die beim Reformdialog vom 1. Mai getroffenen Vereinbarungen gesetzlich um. Wie wir schon gehört haben, wird betreffend Forschung und Entwicklung der Forschungsfreibetrag jetzt auch vermehrt für KMUs zugänglich. Bisher war es nicht so, weil die Auftragsforschung bisher nicht steuerlich begünstigt war.

Dazu bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll und Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen ein, den ich nun in seinen Kernpunkten erläutere.

Im Wesentlichen wird damit klargestellt, dass der Freibetrag beziehungsweise die Prämie nur für Aufwendungen bis zu 100 000 € pro Wirtschaftsjahr zusteht. Weiters kann durch diese Regelung ein Klein- und Mittelbetrieb mit steuerlicher Wirkung Uni­versitäten, deren Fakultäten oder Institute sowie ähnliche Forschungseinrichtungen mit der Durchführung von Forschungen beauftragen. Eine doppelte steuerliche Geltend­machung von Aufwendungen für Forschungen ist aber ausgeschlossen.

Um eine mehrfache Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2005 und 2006 an einem Tag zu verhindern, werden jene Teile des Fremdenrechtspakets 2005, die das Bundes­finanzgesetz betreffen, in diesen Abänderungsantrag eingearbeitet.

Zu den fördernden Maßnahmen kommen auch kontrollierende hinzu. In diesem Zu­sam­menhang möchte ich jetzt zur UID-Nummer, die jetzt nicht nur vom Rechnungs­aussteller, sondern auch vom Kunden beziehungsweise vom Leistungsempfänger auf der Rechnung stehen muss, und zwar bis zu einem Rechnungsbetrag von 10 000 €, Stellung nehmen.

Das ist eine gute Maßnahme zur Betrugsbekämpfung und für alle Klein- und Mittel­unter­nehmer, die davor vielleicht ein bisschen Angst gehabt haben: die zweite Stufe muss nicht überprüft werden. Das hat uns das Bundesministerium für Finanzen zuge­sagt. Das heißt, es geht nur um eine bessere Nachvollziehbarkeit durch die Finanz bei einer Außenprüfung.

 


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