Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 117. Sitzung / Seite 46

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lege Anschober in Oberösterreich grüne oder schwarze Schrift verwendet hat!) – Wir brauchen sehr viel mehr Geld für Bildung.

Der Punkt, warum es dabei nicht nur um PISA geht, ist schlicht und einfach der, den Herr Kollege Brosz schon angesprochen hat: dass Sie in dem Gesetzentwurf, den wir heute diskutieren, auf PISA praktisch überhaupt nicht reagieren. Deswegen diskutieren wir über den Gesetzentwurf und nicht über die Konsequenzen von PISA.

Jedenfalls ist diese Möglichkeit zur Nachmittagsbetreuung, die einen Großteil dieses Gesetzentwurfs ausmacht, ein falscher Ansatz, so wie Sie dies konstruiert haben. Die Möglichkeit zu einer Nachmittagsbetreuung ist zwar gegeben, es gibt aber keinerlei Rechtsanspruch darauf.

Ich möchte noch einmal darauf eingehen, warum wir es für wichtig erachten, dass es einen Rechtsanspruch gibt: Es muss Sicherheit über ein Angebot geben. Sie formulie­ren in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf: Die Eltern müssen über die Möglichkeit der Tagesbetreuung informiert werden, dann wird der Bedarf im Anschluss erhoben.

Mich erinnert das an die Zugsverbindungen, bei denen es auch sehr große Lücken gibt. Aus diesem Grund müssen alle Leute mit dem Auto fahren. So gibt es beispiels­weise auf meiner Strecke zwischen Langenlois und Wien, wenn man später am Abend fahren muss, keine Zugsverbindung. Daher muss man mit dem Auto fahren.

Dann wird man gefragt: Brauchen Sie die Zugsverbindung? – Und sehr viele Leute, die nicht wirklich auf das Fahren mit der Bahn konzentriert sind – so wie ich oder viele andere von uns –, sagen dann: Nein, denn ich fahre ja ohnehin mit dem Auto!

Es kommt mir so vor, als machen Sie Ihre Erhebungen auf diese Art. Denn die Erhe­bungen ergeben, dass sich die Eltern in vielen Fällen bereits Großeltern oder andere Betreuungsmöglichkeiten organisiert haben (Zwischenruf der Abg. Schiefermair) und daher sagen: Na ja, im Augenblick brauche ich es nicht, noch dazu, wenn ich nicht weiß, ob ich es nächstes Jahr wieder habe! – Die Eltern wissen das nicht. Wenn näm­lich die Zahl der Schüler, für die ein Betreuungsbedarf angemeldet wird, unter 15 sinkt, gibt es im nächsten Jahr keine Betreuung mehr. Dann bleiben sie lieber gleich bei ihrer anderen Lösung und sagen: Eigentlich brauche ich die schulische Betreuung nicht.

So kommen Ihre Zahlen des Bedarfs zustande. In Wirklichkeit leiden dann alle darun­ter, dass es diese Nachmittagsbetreuung nicht gibt. (Beifall bei den Grünen.)

Dazu kommt noch ein Spezifikum, das man nicht unerwähnt lassen soll und das die Frau Ministerin zugegeben hat: Dass nämlich dort, wo sich Gemeinden und Schulen darum bemüht haben, diese Nachmittagsbetreuung bisher schon zur Verfügung zu stellen – wie das zum Beispiel in meiner Gemeinde Langenlois nach langjährigem Kampf (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) geschehen ist –, von Bundesseite nichts bezahlt wird. (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glo­ckenzeichen.) Es wird nur dann bezahlt, wenn die Nachmittagsbetreuung neu einge­führt wird. Ich frage Sie (Abg. Scheibner: Fragen Sie das in der Bank, weil die Rede­zeit ist aus!): Soll man das dort wieder auflösen, damit man dann neu beginnen kann und das finanziert wird? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neuge­bauer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.14.02

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Sburny, ich


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