Die erwähnte
Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung
durch den Schriftführer erübrigt.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Ich mache darauf
aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner
länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung
eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der
Bundesregierung oder zum Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger
als 10 Minuten dauern.
Ich ersuche nun
Frau Abgeordnete Stoisits, die Debatte zu eröffnen. Ihre Redezeit beträgt
10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
15.01
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr
Bundesminister! Meine Damen und Herren Staatssekretäre und Minister auf der
Regierungsbank! Sie dürfen ruhig da bleiben – auch die Rechte von
AsylwerberInnen in Österreich und die Frage des Umgangs mit Flüchtlingen in
Österreich sind Themen, die in einem besonderen Blickpunkt der
österreichischen Öffentlichkeit stehen: gerade und insbesondere seit es die
blau-schwarze Regierung vorher und jetzt eben diese schwarz-blaue Regierung in
zweiter Auflage gibt.
Herr
Bundesminister Strasser, ich bin Ihnen sehr dankbar für den Satz in Ihrer
Anfragebeantwortung, die heute Gegenstand dieser Kurzdebatte ist, der
lautet – ich zitiere –:
„Das Asylrecht ist
seit jeher eine sehr komplexe Materie. Die Klärung der Frage, ob jemandem Asyl
gewährt wird, erfordert die Auseinandersetzung mit dem jeweils konkreten, oft umfangreichen
Sachverhalt.“
Und weiters
schreiben Sie: „Eine seriöse Beantwortung dieser Fragen ist daher leider nicht
möglich.“
Ich gebe Ihnen
Recht: Eine seriöse Beantwortung von Fragen, wie ich sie gestellt habe, in
denen es um konkrete Akten eines Beamten des Bundesministeriums für Inneres,
der in der Asylabteilung derjenige war, der entschied, ging und in denen
beispielsweise die Frage aufgeworfen wurde, ob jemand, der ein Folteropfer ist
und über Ungarn nach Österreich einreist, in Österreich Asyl bekommen soll oder
nicht, erfordert eine ausführliche Befassung mit dieser Materie. – Das
wurde aber einfach mit dem Hinweis „Sicherer Drittstaat; wird nicht geprüft“
entschieden.
Sie, Herr
Minister, haben Recht, wenn Sie mir schreiben, dass eine seriöse Beantwortung
solcher Fragen nicht möglich ist, zumindest nicht innerhalb von acht Wochen,
weil das eben umfangreicher Recherchen bedarf. In diesem Fall: Suchen in Akten,
Rückverfolgen, et cetera. Aber genau diese Fragen wurden von mir gestellt, weil
ich Ihnen von diesem Beamten, nämlich Dr. Romanoski, und seinen Bescheiden
Zitate präsentiert hatte, jenem Beamten, der heute der oberste Asylbeamte
dieser Republik ist. Das hat, als das an die Öffentlichkeit gelangte, Herr
Bundesminister – ich sage es einmal so –, jedenfalls Verwunderung bei
all jenen Menschen ausgelöst, die mit Asyl- und Flüchtlingsfragen zu tun haben;
ebenso aber große Empörung bei jenen, die jemals mit diesem Beamten in Kontakt
gekommen sind, sei es persönlich oder auch und vor allem durch dessen
Bescheide.
Darum, Herr
Bundesminister Strasser, bitte ich Sie, dass Sie sich, wenn Sie sich selbst
ernst nehmen wollen, damit auseinander setzen. Und Sie schreiben ja: „Das
Asylrecht ist ... eine komplexe Materie.“ Diese Materie ist vielfach
kompliziert, und man muss sich daher ausgiebig mit diesem Sachverhalt
auseinander setzen. – Ja, bitte, Herr Minister, tun Sie das, aber verlangen
Sie das auch von den Beamtinnen und Beamten Ihres Hauses, und machen Sie nicht
das, was Sie im Dezember 2002 getan haben, nämlich genau diesen Beamten
mit dieser Aufgabe zu betrauen!