20.27
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Herr Präsident! Hohes Haus! Trotz allem möchte ich doch hier festhalten: Der heutige Tag ist – das zeigen die heute von uns zum Großteil sogar gemeinsam beschlossenen Gesetze – ein guter Tag für die Verkehrssicherheit, und das freut mich. Wir haben, wie ich meine, eine sehr konstruktive Debatte zu den einzelnen Themen geführt, ohne dass wir es uns dabei leicht gemacht haben.
Leicht gemacht haben wir es uns auch nicht in der Frage „Licht am Tag“, weil wir alle gesehen haben, dass die Experten bis dato in dieser Frage zu keiner klaren Entscheidung gekommen sind, dass es nach wie vor Vorbehalte gibt, dass Fußgänger und einspurige Fahrzeuge dadurch möglicherweise sogar benachteiligt werden könnten. Aber es gibt auch Vorteile, die zweifellos unbestritten sind, etwa jene, dass im Winterhalbjahr sicherlich ein Verkehrssicherheitsgewinn eintritt und auch außerhalb der Ortschaft. Deshalb haben wir uns gemeinsam – auch ich, der ich lange Jahre skeptisch gegenüber dieser Einführung war; das habe ich nie verhehlt – im Zweifelsfall für die Verkehrssicherheit entschieden, also für die Einführung von „Licht am Tag“. Ich glaube, das war eine richtige Entscheidung.
Es war auch eine richtige Entscheidung, dass wir nun nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern, wie wir das auch im Ausschuss vereinbart haben, in einer zweijährigen Evaluierungsphase darauf achten, welche Ergebnisse das wirklich bringt. Wir werden schauen: Bringt es mehr Vorteile als Nachteile? Und dann wird nochmals darüber eine Entscheidung getroffen.
Der Herr Vizekanzler wird sich, hat er klar erklärt, während Österreichs EU-Präsidentschaft auch sehr dafür einsetzen, dass es zur Einführung des „Daytime Running Lights“ während unserer EU-Präsidentschaft kommt. Er wird in seinem Schwerpunkt „Verkehrssicherheit“ das auch zu einem Thema der österreichischen EU-Präsidentschaft machen und wird versuchen, das entsprechend durchzusetzen. Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass das sicher ein großer Fortschritt wäre und dass wir diese Bemühungen alle unterstützen sollen.
Wir werden letztlich auch eine Bewusstseinskampagne durchführen, nämlich, dass rechtzeitig, regelmäßig und ständig wirklich mit „Licht am Tag“ gefahren wird, dass wir aber darauf verzichten, schon in der Einführungsphase zu strafen. Das heißt, es wird einige Monate Straffreiheit geben, um die Leute daran zu gewöhnen. Ich glaube, dass das sinnvoll und richtig ist.
In diesem Sinne bin ich davon überzeugt, dass die Einführung des „Lichtes am Tag“ auch zu einem erheblichen Sicherheitsgewinn beitragen wird.
Genauso wichtig ist, glaube ich, die Einrichtung einer Unfalluntersuchungsstelle, die wir heute beschließen, weil wir damit auch die EU-rechtlich geforderte Voraussetzung dafür schaffen, dass wir in allen Bereichen, also bei den Seilbahnen, bei der Schifffahrt und auch bei der Schiene, jene unabhängige Untersuchungsstelle einführen, die tatsächlich notwendig ist.
Meine Damen und Herren! Im Schienenverkehr war es bis heute üblich und auch so gesetzlich vorgesehen, dass die Eisenbahn selber ihre Verkehrsunfälle sozusagen untersucht und analysiert und aus den Ergebnissen die notwendigen Konsequenzen zieht. Das erklärt sich aus der langjährigen Monopolsituation im Schienenverkehr. Jetzt, wo es Liberalisierung, wo es Harmonisierung, wo es auch Wettbewerb im Schienenverkehr geben soll, ist es, glaube ich, höchst an der Zeit, auch in diesem Bereich eine unabhängige Untersuchungsstelle einzurichten.