Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 334

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Hinweis auf etwaige Unregelmäßigkeiten nachgegangen (OTS103, 15.4. 2004). Als der Visa-Mißbrauch an deutschen Botschaften in Osteuropa bekannt wurde, hieß es aus dem Außen- und Innenministerium, in Österreich sei ein solcher Missbrauch nur sehr schwer möglich, da man ein ganz anderes Visa-System habe und viel restriktiver vorgehe (APA 270, 17.2. 2005).

Wie sich mittlerweile allerdings herausgestellt hat, waren es eben die Ermittlungen der deutschen Behörden in Sachen Visahandel, die deutliche Hinweise auf die Involvierung österreichischer Vertretungsbehörden gebracht und die österreichischen Behörden schließlich doch zum Handeln gezwungen haben.

Ein aktiver Diplomat aus dem konsularischen Dienst, ein pensionierter Mitarbeiter der Konsularabteilung und einige weitere Personen wurden seither von der Polizei wegen des Verdachts auf Visahandel festgenommen. Insgesamt wird gegen mindestens neun Verdächtige ermittelt (Der Spiegel, 5.12. 2005). Die Ermittlungen der Staatsanwalt­schaft Wien erfassen mittlerweile mehrere osteuropäische Botschaften; zehntausende Visa, die die Einreise in den Schengen-Raum ermöglichen, könnten gegen „Körbergeld“ ausgestellt worden sein (Kurier, 2. 12. 2005). In einem Fall kommt es bereits im Jänner zum Strafprozess: Ein Mitarbeiter der österreichischen Botschaft in Lagos (Nigeria) ist wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch angeklagt. Die Staatsanwalt­schaft wirft ihm vor, illegal 705 Visa ausgestellt zu haben.

Im Zusammenhang mit der Visa-Affäre ist natürlich die Frage nach der Verantwortung der betroffenen Ressortchefs zu stellen. Bezeichnenderweise hat die von Außen­ministerin Plassnik eingesetzte Expertenkommission genau diese Frage nicht zu klären. Die Arbeit der Kommission soll ausschließlich „zukunftsgerichtet“ sein (Kurier, 14. November 2005).

Aus all den genannten Fakten und Darstellungen ist daher die sofortige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geboten.

Unter einem verlangen die unterzeichneten Abgeordneten gem. § 33 Abs. 2 GOG die Abhaltung einer kurzen Debatte über diesen Antrag.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten, wobei die ErstrednerInnen zur Begründung jeweils über eine Redezeit von 10 Minuten verfügen. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregie­rung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Zum Antrag der Abgeordneten Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen erhält zu­nächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Lunacek, das Wort. 10 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Dr. Partik-Pablé – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Lunacek –: Werden 10 Minuten reichen? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


0.26.39

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Grunde finde ich es sehr positiv, dass auch bei Debatten über die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen grundsätzlich auch Regierungsmitglieder die Möglichkeit hätten, zu sprechen. Es wundert mich nicht, dass niemand von ihnen hier ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Ich weiß, dass die Regierungsfraktionen, die jetzt anscheinend wieder aufwachen, sich natürlich die


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