Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 81

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Noch ein Thema, und zwar: Zeuginnenschutzprogramm. Das wird immer wieder dis­kutiert, auch im Zuge von Menschenhandel, und ich habe in diesem Zusammenhang gefragt: Wie viele Frauen sind denn in den letzten fünf Jahren im Zeuginnenschutz­programm gewesen? – Frau Ministerin Gastinger konnte das nicht beantworten und hat mich an das Innenministerium verwiesen, und Frau Ministerin Prokop konnte diese Frage beantworten.

Jetzt frage ich Sie – wir sprechen von 798 betroffenen Frauen, die vom Jahr 2000 bis jetzt Opfer von Menschenhandel geworden sind –: Wissen Sie, wie viele davon im Zeu­ginnenschutzprogramm waren? – Eine einzige! – Da kann man nicht davon sprechen, dass alles in Ordnung ist und dass wir sowieso nichts machen müssen.

Ich fordere Sie auf, Frau Ministerin, noch ganz, ganz viele Anstrengungen zu unterneh­men, mit uns einen nationalen Aktionsplan zu initiieren, um dieser Lage endlich Herr zu werden, um endlich den betroffenen Frauen zu helfen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.11


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Gas­tinger. Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Frau Ministerin.

 


15.11.41

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mir Ankündigungspolitik vor­zuwerfen, dazu muss ich wirklich sagen: Dazu gebe ich nicht einmal einen Kommentar ab! (Abg. Dr. Partik-Pablé – in Richtung SPÖ –: Empörend! – Zwischenruf der Abg. Mag. Stoisits.)

Ich bin sehr dankbar dafür, dass heute diese Diskussion hier stattfindet, und zwar auch aus dem Grund, weil ich dadurch hier die Möglichkeit habe, darzulegen, was diese Bundesregierung, und im Speziellen auch mein Ressort, tatsächlich alles im Bereich des internationalen Menschenhandels bereits derzeit macht.

Ich gebe zu bedenken: Der hohe Nationalrat hat im Jahre 2002 die Strafbarkeit von sexuellem Missbrauch von Jugendlichen durch Inanspruchnahme sexueller Handlun­gen gegen Entgelt, wenn das Opfer unter 18 Jahre war, beschlossen. Das ist die Be­stimmung des § 207b.

Durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2004 wurde eine gesonderte Bestimmung über den Bereich des Menschenhandels aufgenommen, sodass wir hier auch den legisti­schen Rahmen zur Strafbarkeit des Menschenhandels eingeführt haben.

Wichtig ist auch, dass diese Bundesregierung seit dem Frühjahr 2003 zuerst eine in­terministerielle Arbeitsgruppe zum Themenbereich Menschenhandel eingerichtet hat, mittlerweile sogar eine Task Force zum Bereich Menschenhandel ins Leben gerufen hat, und zwar seit Ende des Jahres 2004. Im Rahmen dieser Task Force Menschen­handel sind involviert: die Frau Außenministerin, die Frau Gesundheits- und Frauen­ministerin, die Frau Innenministerin, die Justizministerin – also ich –, die Frau Sozial­ministerin, der Herr Wirtschaftsminister und auch die Interventionsstellen für Betroffene des Frauenhandels im Bundesministerium für Inneres.

Sie haben richtigerweise ausgeführt, dass insbesondere für die Frau Frauenministerin für den Zeitraum des Jahres 2005, also während unserer Präsidentschaft, der Bereich Frauenhandel, insbesondere der Bereich traditionsbedingte Gewalt gegen Frauen – dieser ist ja viel weiter als der im Vergleich dazu nur kleine, aber letztlich auch sehr große Bereich Frauenhandel – einen Schwerpunkt während unserer Präsidentschaft bilden wird.

 


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