Herr Vouk hat seine
Frau bewusst zu schnell durch St. Jakob im Rosental fahren lassen, um hier
wiederum ein Urteil zu erzwingen. Der Herr Vouk schickt seine Tante durch
Velden bewusst zu schnell mit dem Auto, um wiederum ein Urteil zu erzwingen.
Nehmen wir diese Verfahren zurück, gehen wir hierher, wo wir die Gesetze machen können! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Machen wir ein neues Volksgruppengesetz, erheben wir die Minderheit und stellen wir das auf eine rechtliche Grundlage, damit – und ich komme zum Schlusswort – dieser Konflikt nicht mehr von außen nach Kärnten getragen wird, und die Kärntner Bevölkerung in Ruhe und Frieden mit ihrer Minderheit leben kann! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
18.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek. Frau Abgeordnete, auch für Sie 5 Minuten. – Bitte.
18.10
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! – Es sitzt ohnehin niemand auf der Regierungsbank. – Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zurück zum Anlassfall, zum Kern unseres Antrages. Anlassfall für die Ministeranklage war eine ganz bestimmte Ausgangssituation, nämlich, dass der Landeshauptmann eine zweisprachige Ortstafel per Weisung entfernen hat lassen. Das war jedenfalls rechtswidrig, das war Rechtsbruch. Minderheitenrecht ist, so denke ich, nicht nur eine Sache eines abgegrenzten Gebietes, sondern Minderheitenrechte, Minderheitenpolitik sind Angelegenheit des gesamten Bundesgebietes, Minderheitenrechte sind Angelegenheiten dieses Hauses, dieses Parlaments, sie sind Bundessache, sie sind Angelegenheit der Bundesregierung, des Bundeskanzlers und sie sind in mittelbarer Weise Angelegenheit auch des Landeshauptmanns. Und ich denke, es ist völlig legitim ... (Abg. Dr. Fekter: Sie haben keine Ahnung! – Zwischenruf der Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer.)
Entschuldigung, Frau Kollegin Baumgartner-Gabitzer, Sie
haben mich heute schon einmal mit dem, was Sie gesagt haben, erschüttert,
nämlich der Kollegin Stoisits vorzuwerfen, sie gieße Öl ins Feuer, sich hier
zum Schutzschild eines Landeshauptmannes zu machen, der klar rechtswidrig
vorgegangen ist. Also das ist etwas Neues, was ich von Ihnen in Ihrer sonstigen
Seriosität überhaupt nicht gewohnt war. Das ist erschreckend. (Beifall bei
den Grünen.)
Straßenverkehrsordnung ist Landessache, da haben Sie völlig Recht, aber das Minderheitenrecht ist nach wie vor Bundessache. Oder würden Sie das abstreiten? Sollen wir jetzt in der Bundesverfassung nachblättern, in wessen Vollzugs- und Gesetzgebungskompetenz Minderheitenrechte sind? – Ich denke nicht, Frau Kollegin.
Ich komme noch einmal darauf zurück: Landeshauptmann Haider
hat klar Rechtsbruch begangen, und auf diesen Anlassfall bezieht sich unsere
Ministeranklage. (Abg. Dr. Fekter: Nein!)
Es ist auch völlig richtig, wenn hier schon gesagt worden ist – von Seiten der SPÖ, so denke ich, war das der Fall –, dass der Bundeskanzler schon seit längster Zeit säumig ist, eine neue Topographieverordnung zu erlassen, zumindest vorzulegen, und die Bundesregierung sollte sie erlassen.
Es ist richtig, dass die gesamte Situation von einem Landeshauptmann durchwürzt ist, der das ausschließlich für ein wahltaktisches, parteipolitisches Manöver missbraucht, um einer Partei, die in Österreich keinen Rückhalt mehr hat, in Österreich, unter Umständen in Kärnten, noch ein Grundmandat zu verschaffen. Das ist der Missbrauch von einer sprachlichen Minderheit in Kärnten für parteitaktische, wahltaktische Motive, ausschließlich in einem Wahljahr den größtmöglichen Wirbel zu schlagen, um in