Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 59

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Fällen sehr wohl Präzisierungen vorgenommen. Aber die internationalen Normen, die Österreich die Möglichkeit geben würden, auszugestalten und schärfere, konkretere Bestimmungen zu erlassen, und zwar gegen die Verursacher, die sich gerade in Um­weltverfahren – jetzt sage ich es ein bisschen salopp – im Bereich von Wirtschaft und Unternehmen befinden, wurden vom Spielraum her natürlich so interpretiert, dass sie möglichst wenig weh tun.

Wenn es um die Gefährdung der Bevölkerung durch ganz grobe, ganz willkürliche und grob fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt geht, dann sollte man den Spielraum jetzt auch im Sinne der Gesundheit und des Wohlergehens der Bevölkerung so eng wie möglich fassen. Aber das ist von dieser Regierung nicht zu erwarten. Deshalb hoffe ich auf die nächste. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.45


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


10.45.43

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Das Beispiel mit den Rosen, das ja mehrfach hier erwähnt worden ist, verzerrt etwas den Blick, worum es hier eigentlich geht. Daher muss man, wie ich meine, vielleicht zu Beginn noch einmal betonen: Es geht um wesentlich mehr. Es geht doch um massives Nachgehen. Eigentlich ist es immer eine Art Vorbewegung in vielen der Fälle, wo wir dann mit Gewalttätigkeit konfrontiert sind. Es ist ein Schutzgesetz, das eigentlich zu einem Zeitpunkt beginnt, zu dem wir in den Medien immer wieder über derartige Fälle lesen, wo dann der Einzelne, die Einzelne zur Polizei geht und sagt: Ich fühle mich bedroht!

Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, wenn Ihnen Ihre Tochter, sollten Sie eine haben, wenn sie nach Hause kommt, erzählt, dass ihr, wenn sie aus der Straßenbahn aussteigt und nach Hause geht, zehn Meter hinter ihr jemand nachgeht – nicht einmal, nicht zweimal, sondern das passiert die ganze Zeit. Ich weiß nicht, ob Sie, meine Damen und Herren, dann sagen würden: Na ja, das macht doch nichts, das ist eine Kleinigkeit, das sind sozusagen Rosen, die man dir zukommen lässt!

Insofern muss man schon sagen, Frau Minister: Ich gratuliere Ihnen zwar, dass wir dieses Gesetz überhaupt hier haben, es ist ja eine sozialdemokratische Vorlage, es hatte seine Geburtsstunde im Wiener Gemeinderat, insofern war es natürlich nicht leicht für Sie, das gegenüber Ihrem Koalitionspartner ÖVP hier durchzusetzen, also insofern gratuliere ich Ihnen, aber es ist halt hier leider Gottes dem Herrn Bun­deskanzler und leider auch der Frau Innenminister gelungen, was ich sehr bedauerlich finde, eigentlich all das, was noch sinnhafterweise in ein Gewaltschutzgesetz – denn es ist nichts anderes, es heißt ja auch: Schutz vor beharrlicher Verfolgung – hinein­gehört hätte, wieder herauszunehmen und zu sagen: Na ja, die Polizei setzen wir da nicht ein! Kümmert euch selber darum! Wenn jemand verfolgt wird, dann soll er zunächst einmal zu Gericht gehen und soll dort einen Antrag stellen! Dann bekommt er einen entsprechenden Beschluss! Mit diesem kann er dann zur Polizei gehen, und dann wird vielleicht hier ein Rechtsschutz existieren! – Meine Damen und Herren, Sie alle wissen, wie lange das dauert.

Man hätte aus dem viel machen können. Die Regierung Schüssel zeigt einmal mehr, wie man aus viel wenig macht. Dass man gerade bei einer Materie, die Persön­lichkeitsrecht, Selbstbestimmung, Schutz vor Gewalt zum Inhalt hat, gerade jetzt während der Zeit der EU-Präsidentschaft Österreichs so umgeht, dass man da in


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