Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 290

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Ich glaube, es ist wichtig, dass es Transparenz nach außen gibt. Es macht aber keinen Sinn, wenn gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Privatwirtschaft abwandern, sondern es macht Sinn, wenn es uns gelingt, gute Mitarbeiter mit höchstem Verant­wortungsbewusstsein und bei einer angemessenen und guten Bezahlung für diesen Dienst zu gewinnen.

Aufgefallen ist nur, dass es eigentlich im Bereich des Kulturmanagements in der Stadt Wien sehr hoch bezahlte Manager gibt, im Bereich des Theaters an der Wien, der Festwochenintendant, die Vereinigten Bühnen Wien. Hier gibt es keine Offenlegung der Gehälter, während es im Bereich der Nationalbibliothek, des Technischen Mu­seums oder der Österreichischen Galerien sehr wohl Offenlegungen gibt.

Was mich noch sehr gestört hat, war im Vorfeld, dass der Kollege Kräuter hier immer von „Kopfgeld“ und „Kopfprämien“ spricht. Ich glaube, das ist eine Beleidigung für die vielen tüchtigen und fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in öffentlichen Unterneh­mungen. Kollege Kräuter, wir wünschen uns nur eines: dass möglichst schnell Ihr BAWAG-Skandal auch im Rechnungshof behandelt wird und dass wir ihn auch hier sehr offen und transparent diskutieren. Dann werden Sie feststellen, dass Sie selbst mehr als genug Handlungsbedarf haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Kogler. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


23.35.22

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Der Herr Staatssekre­tär ist ja jetzt entschwunden, aber eine Replik auf das, was er gesagt hat, passt gerade auch zu diesem Tagesordnungspunkt. Er produziert sich nämlich da auf der Regie­rungs­bank vor dem Mikrophon und verliest ein Kommuniqué, das diesen ganzen absurden Vorgang der Bestellung des Herrn Rupperti, der vom Aufsichtsrats­vorsitzen­densessel hinuntergeschlüpft ist – auf dieser Etappe ist ihm wahrscheinlich der Heiligenschein abhanden gekommen – und wohlbestallt auf dem Vorstandssessel gelandet ist, beschreibt. Dass dieser Vorgang vom Herrn Staatssekretär hier mit einer Wischi-Waschi-Erklärung auch noch gerechtfertigt wird, ist eine Schande für dieses Haus. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Wurscht, aber das System Grasser muss gedeckt werden – viel Glück dabei auch weiterhin!

Zu diesem Tagesordnungspunkt: Wir müssen ein paar Dinge auseinander halten. Hier liegt der Bericht nach § 121 Abs. 4 B-VG vor. Da drängt es einen schon regelmäßig und wiederkehrend, wenn das kommt, einmal die Frage aufzuwerfen, was eigentlich mit jenem Bericht ist, der auch auf einen Beschluss des Hauses rekurrieren sollte – wohlweislich eine Verfassungsbestimmung! –, nämlich die Offenlegung der Einkom­men und der kumulierten Einkommen der Funktionäre und Manager der staatsnahen Betriebe, und zwar wirklich mit Namen.

Das passiert deshalb nicht, weil das eine rechtlich relativ knifflige Sache ist und der Verfassungsgerichtshof das Ganze eben in einer bestimmten Weise interpretiert hat. Aber ich sage Ihnen schon eines: Es ist natürlich Angelegenheit dieses Hauses hier, Verfassungsbestimmungen so zu beschließen – allenfalls zu novellieren, schon das nächste Mal unter Umständen –, dass das, was angeblich einmal mehrheitlich Ihr Ziel war, auch wirklich erreicht wird. Es muss sich halt einmal die ÖVP fragen: Ist es noch ein Ziel – damals haben Sie ja dafür gestimmt –, dass die Gehälter der Manager der staatsnahen Betriebe offen gelegt werden oder nicht? Es liegt an uns. Wir werden halt einen entsprechenden Antrag einbringen, und dann wird es halt nichts mehr sein damit, dass irgendwer wieder definiert, was innerhalb oder außerhalb des Verfas-


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