Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 214

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21.03.40 7. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-171 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/9 (1399 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

 


21.04.04

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren von ÖVP und BZÖ, sofern Sie nicht gerade das Fußballspiel den Berichten des Rechnungshofes vor­ziehen! Ich möchte Sie nur auf Folgendes aufmerksam machen: Bevor Sie sich heute artig bedanken, einmal mehr beim Rechnungshof, den Beamten, beim Präsidenten, sollten Sie einmal überlegen, ob Sie überhaupt die Berichte des Rechnungshofes, die Ergebnisse, die Erkenntnisse, die Empfehlungen des Rechnungshofes ernst nehmen. Beispiel e-card: Der kritische Bericht ist Ihnen vollkommen egal. Es wird als Weltsensation gefeiert. Beispiel Kunsthistorisches Museum, heute schon erwähnt: Sie sagen, alles paletti. Oder wenn der Rechnungshof Richtlinien einfordert, was die Regie­rungswerbung betrifft, interessiert das natürlich niemanden von Ihnen.

Wenn wir schon beim Grundsätzlichen sind, einige Worte zum Ständigen Unter­ausschuss, zum Thema Geldrabatte und e-card. Das, was Sie als Bericht hier dem Hohen Haus zumuten, das ist ja nicht einmal ein Pamphlet. Ich muss schon sagen: Wenn klar ist, dass von Professor Dr. Rebhan ein sehr kritisches Gutachten existiert, und Sie es mit einem Satz bewenden lassen, nämlich dass so ein Gutachten beauf­tragt wurde, und mit keinem Wort erwähnen, dass darin in Grund und Boden kritisiert wird, was die Ministerin und Sie dann in weiterer Folge bei den Geldrabatten gemacht haben, dann spricht das ja für sich.

In dieser Reihe weiter argumentiert – Kollege Gahr schaut schon ganz entsetzt –: Sie haben auch einen geschäftsordnungswidrigen Antrag eingebracht zur Prüfung der Finanzmarktaufsicht, wie Sie es nennen. Und Sie haben es sogar geschafft, den Finanzminister Grasser in diesem Antrag zu loben, das ist ja wirklich unglaublich. Wie gesagt: Dieser Antrag ist geschäftsordnungswidrig.

Das Verlangen von Molterer, Kolleginnen und Kollegen wurde am 5. April um 16.25 Uhr eingebracht. Schlagen wir einmal nach bei Zögernitz, das ist ja der Kommentierer der Geschäftsordnung des Parlaments. (Abg. Dr. Brinek: Das ist die Autorität!) Herr Kollege Regler, was sagt uns der Kommentierer der Geschäftsordnung des National­rates Werner Zögernitz? – Ein weiteres Verlangen ist erst dann „zulässig, wenn der Unterausschuss über die auf Grund eines früheren Verlangens durchgeführten Erhe­bungen einen Bericht an den RH-Ausschuss erstattet hat“ (§ 32e Abs. 4 GOG). (Abg. Mag. Regler: Den haben wir beschlossen!)

Es tut mir Leid, Kollege Regler, aber das ist nicht passiert um 16.25 Uhr am 5. April, und darum ist dieses Verlangen geschäftsordnungswidrig. (Abg. Mag. Regler: Wir haben ja den Bericht beschlossen!)

Was das Ganze ja nicht gerade charmant macht: Zögernitz, der gleichzeitig, sollte das irgendjemand nicht wissen, ÖVP-Klubsekretär ist, sagt natürlich tags darauf: Das ÖVP-Verlangen ist geschäftsordnungskonform. – Also wie hätte man es denn gerne? So als Kommentierer oder so als ÖVP-Sekretär? (Der Redner hält zwei Schriftstücke in die Höhe. – Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.)

 


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