Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 159

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Herr Abgeordneter! Ich bitte, den Antrag genau einzubringen, weil er sonst nicht ordnungsgemäß einge­bracht wäre.

 


Abgeordneter Maximilian Walch (fortsetzend): Gut, dann fange ich noch einmal an. (Abg. Silhavy: Lesen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Entschließungsantrag der Kollegen Stummvoll und Neudeck: „Während die Regie­rungs­parteien bei den Verhandlungen mit BAWAG und ÖGB betreffend Haftungs­übernahme zur Zukunftssicherung der BAWAG P.S.K. Bank noch von einer Schadenssumme ...“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich sage es noch einmal kürzer: Sie brauchen nur den unten stehenden Entschließungsantrag einzubringen, aber den bitte wortidentisch.

 


Abgeordneter Maximilian Walch (fortsetzend): „Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, im Zusammenhang mit der Haftungsübernahme des Bundes gemäß BAWAG P.S.K.-Sicherungsgesetz sicherzustellen, dass der Steuerzahler erst dann zur Kasse gebeten wird, nachdem alle direkten und indirekten Eigentümer der BAWAG P.S.K., wobei Zweigvereine eines Eigentümers und von diesem gegründete Stiftungen diesem zuzurechnen sind, die Bürge- und Zahlerhaftung nach §°1357 ABGB bedin­gungslos, ausgenommen jedoch Bedingungen zur Abwehr der Insolvenz der direkten und indirekten Eigentümer des Kreditinstitutes, ohne jede weitere Einschränkung übernommen haben.“

Ich ersuche um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ sowie der ÖVP. – Abg. Mandak: Sehr routiniert! Sehr routiniert eingebracht!)

17.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll und Neudeck ist ordnungsgemäß eingebracht worden, er ist auch ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Neudeck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inanspruchnahme des Steuerzahlers, eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage „Haftungsübernahme zur Zukunftssicherung der BAWAG P.S.K.“

Während die Regierungsparteien bei den Verhandlungen mit BAWAG und ÖGB betreffend Haftungsübernahme zur Zukunftssicherung der BAWAG P.S.K. Bank noch von einer Schadenssumme in der Höhe von circa 1,4 Mrd. € ausgegangen sind, haben die Entwicklungen der letzten Wochen gezeigt, dass die finanzielle Situation des ÖGB und der BAWAG viel dramatischer als ursprünglich angenommen ist

Im Hinblick auf die Gründung von über 60 Stiftungen, Gesellschaften und anderen „geeigneten Konstruktionen“ zum Zwecke der Verschleierung von Verlusten und /oder zum Verstecken von Aktivvermögen und den Aussagen der ÖGB Spitze, wonach diese eine zumindest teilweise Inanspruchnahme der Bundeshaftung für wahrscheinlich hält, muss sichergestellt werden, dass zuerst das Vermögen des BAWAG P.S.K. – Eigen­tümers ÖGB und ein eventuelles Vermögen der vom ÖGB gegründeten Stiftungen zur Abdeckung der Schulden verwendet und erst danach der Steuerzahler aufgrund der übernommenen Bundeshaftung zur Kasse gebeten wird

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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