Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 110

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten DDr. Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend SchülerInnentrans­port bei Nachmittagsbetreuung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1573 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1574 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit der Fall und damit angenommen.

13.41.2114. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Einspruch des Bundesrates (1624 d.B.) gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (Wasserrechtsgesetznovelle 2006) (1629 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tages­ordnung.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. – Bitte.

 


13.41.50

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist nicht sehr überraschend, dass wir uns neuerlich mit der Wasserrechtsgesetznovelle 2006 beschäftigen müssen: Der Einspruch des Bundesrates war zu erwarten. (Abg. Grillitsch: Geh weiter! Jetzt hör auf!)

Warum war dieser Einspruch zu erwarten? – Nicht nur wegen einer rot-grünen Mehr­heit, sondern weil dabei eine der seltenen Situationen eingetreten ist, in der ein Ge­setzentwurf beschlossen wurde, mit dem keine Fraktion des Hauses einverstanden war. Im Ausschuss war versprochen worden, dass es zu Änderungen kommt. Änderun­gen wurden jedoch nicht durchgeführt! Der Bundesrat hätte uns neuerlich die Chance gegeben, dieses Gesetz zu überdenken, aber auch diese wurde vertan.

Noch einmal die Kritikpunkte: Es finden sich da schwammige Definitionen, die Rechts­unsicherheit erzeugen, statt die Administration zu erleichtern. Die Verantwortung wird zu Zivilingenieuren abgeschoben. Außerdem gibt es eine neuerliche Belastung für die Gemeinden, ohne einen finanziellen Ausgleich für die Übernahme zusätzlicher Aufga­ben. Kollege Auer hat darauf hingewiesen.

Meine Damen und Herren! Das Wasserrechtsgesetz ist seit 1959 in Kraft. Bis 1999, also in 40 Jahren, wurden 15 Novellen durchgeführt, die Verbesserungen und – das gebe ich durchaus zu – auch Verschärfungen brachten. Seit 2000, also in den letzten sechs Jahren, gab es wiederum 11 Novellen, die meiner Ansicht nach mehrmals Rück-


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