Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 42

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cken durch die Ministerin (Abg. Scheibner – auf den Redner weisend –: Skandalös! Ungeheuerlich!) ist unfassbar, unerträglich und im Tiefsten abzulehnen! Deswegen haben wir als SPÖ einen Antrag gestellt beziehungsweise einen Vorschlag einge­bracht, nämlich einen weisungsungebundenen Bundesstaatsanwalt einzuführen. (Abg. Dr. Fekter: ...! Vertuschen wollt ihr!) Dieser ist notwendiger denn je, wenn man diese Vorgangsweise, diese Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaft durch die Ministerin (Abg. Scheibner: Ungeheuerlich! Ungeheuerlich! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ja eine Farce!), insbesondere des Leiters der Gruppe Wirtschaft bei der Staatsanwalt­schaft Wien, sieht. Genau Staatsanwalt Schön ist jemand, dem ein besonderes Nahe­verhältnis zum Kabinett der Frau Minister nachgesagt wird. Dieser Staatsanwalt hat schon bei der letzten Wahl ein Verfahren über die Wahl gezogen, unnötigerweise über die Wahl gezogen – kurz nach der Wahl, 14 Tage später, wurde es eingestellt, weil es völlig haltlos war. Jetzt macht er genau das Gegenteil: Wieder wird er instrumenta­lisiert, wieder dieser Mann! (Ruf bei der SPÖ: Unerhört! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Unerhörtes Gerede, ja!)

Man muss ganz einfach sagen, man muss sich auch einmal anschauen, was da alles an die Öffentlichkeit gelangt an Akten aus der Justiz! Man muss sich anschauen, wie sie verfälscht oder teilweise zur Gänze weitergegeben werden an Zeitungen, an die Öf­fentlichkeit! – Das ist einer Staatsanwaltschaft nicht würdig, und man muss diese Rolle dieses Staatsanwaltes Schön, des Leiters dieser Abteilung, wirklich einmal hinterfra­gen, denn dieser dürfte eine Schüsselfigur in der Instrumentalisierung der Justiz spie­len. (Abg. Dr. Fekter: ...! Diese Einmischung ist ungeheuerlich! Typisch! Typisch: An­schütten!) Und die Ministerin war sich nicht zu schade, die Justiz dafür einzusetzen, um in diesen Wahlkampf auch massiv einzugreifen.

Und das passt in den Machtmissbrauch der Regierung, das passt in die überhebliche Machtpolitik, in das Machtkalkül der ÖVP! Und das passt in diese Allmacht, in alle Staatsgebiete einzugreifen (Abg. Dr. Fekter: ... AKH-Skandal!), und letztendlich nur sich selbst als Maß aller Dinge zu sehen.

Das werden wir in einer Verfassung nicht zulassen, und wir werden alles daransetzen, dass diese Machtvollkommenheit nicht weiter fortgesetzt wird! (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter, wollten Sie nicht einen Entschlie­ßungsantrag einbringen?

 


Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (fortsetzend): Deswegen habe ich auch noch den Auftrag, folgenden Antrag einzubringen (Abg. Neudeck: Der muss sehr „wichtig“ sein, dieser Antrag!):

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Wittmann, Dr. Jarolim und KollegInnen betref­fend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz um Be­stimmungen über einen weisungsfreien Bundesstaatsanwalt ergänzt wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvor­lage mit folgendem Inhalt zuzuleiten:

Einrichtung eines unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwalts, der an Stel­le des Justizministers die Weisungsspitze gegenüber den staatsanwaltlichen Behörden bildet (Abg. Dr. Fekter: Eine Vertuschungsinstitution wollen Sie schaffen!)

Wahl des Bundesstaatsanwalts durch den Nationalrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit

 


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