Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 65

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Greifen nahe waren, nämlich eine Verfassungsbereinigung, die es nicht gibt, in diesem Entschließungsantrag der jetzt noch Regierungsparteien nicht einmal angeführt wer­den, nicht darauf verwiesen wird, denn das war das wirklich konkreteste Ergebnis die­ser zweieinhalbjährigen Arbeit. Und ein Hinweis darauf fehlt gänzlich.

Die Entschließungsanträge der Grünen sind ja von Frau Dr. Glawischnig schon einge­bracht und begründet worden. Ich möchte zu einem der Anträge der sozialdemokrati­schen Fraktion noch Stellung nehmen, nämlich zum Antrag betreffend eine Forderung, die auch im Konvent erhoben wurde, nämlich die Bestimmungen über einen weisungs­freien Bundesstaatsanwalt. Darüber haben wir im Ausschuss IX des Konvents viel dis­kutiert, mit Fachleuten, unter Einbeziehung, wenn Sie so wollen, auch der Betroffenen, jetzt auch der Vertreter der Richterinnen und der Staatsanwälte. Es war ein sehr interessanter Diskussionsprozess. Es tut mir leid, aber neun oder acht Tage vor der Wahl mit einem Motivenbericht zu kommen wie jenem, in dem die Causa BAWAG jetzt dazu benutzt wird – das ist genauso billig wie, dass wir in eineinhalb Stunden über die Schutzmacht und die Minderheitenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Süd­tirol sprechen, nämlich eben acht Tage vor den Wahlen. Da bin ich sehr skeptisch bei der Zustimmung, wiewohl es auch einige konkrete Punkte in der Entschließung gibt, die in dieser Form mehr als diskussionswürdig sind und auch nicht dem Diskussions­stand im Konvent entsprechen.

Das Einzige, wo ich völlig vorbehaltlos ja sage – und eigentlich sagen das alle, es ist nur über die Jahre noch nicht passiert –, ist die Verankerung der Staatsanwälte als Or­gan der Rechtspflege in der Bundesverfassung. Ich kann mich erinnern, es war Dr. Kostelka noch Klubobmann – das ist jetzt schon etliche Jahre her –, als diesbezüg­liche Anträge schon eingebracht wurden.

Alle anderen Punkte wie weisungsfreier Bundesstaatsanwalt und Bestellungsmodus sind Diskussionspunkte, die bereits andiskutiert wurden, aber aus grüner Sicht sage ich, es besteht noch keine Zustimmungsmöglichkeit, da ich das keineswegs für ent­scheidungsreif halte. Ich möchte mich auch deshalb jetzt nicht von den inhaltlichen Fragen distanzieren, aber die Art und Weise, wie das im Zusammenhang mit der so genannten Causa BAWAG hier eingebracht wird, zurückweisen, weil die Sache als solche zu wichtig ist und nicht der Tagespolitik und den Wahlkampfemotionen ausge­setzt sein soll. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scheibner.)

11.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fek­ter zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.31.11

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Morak! Ich möchte auf die Anschüttungen gegen die Justizministerin und gegen die Justiz im Allgemeinen vom Kollegen Wittmann, von SPÖ-Seite hier reagieren.

Der Versuch der SPÖ, aus dem SPÖ-BAWAG-ÖGB-Skandal einen Justizskandal zu machen, ist ein durchsichtiges Manöver und hat in der SPÖ Tradition. Immer wenn sie nicht mehr weiter weiß, greift die SPÖ die unabhängige Justiz an und schüttet die je­weiligen Justizminister an.

Dieses Mal ist Landeshauptfrau Burgstaller ausgerückt und hat gemeint: Es stört mich besonders, wenn die Justiz in den Wahlkampf eingreift; ich mache mir Sorgen um den Rechtsstaat; der Staatsanwalt lässt sich einspannen.

Das ist wie in einer Bananenrepublik, hat der Kollege Cap gemeint.

 


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