geändert
werden (Gesetz über den Nachbarschafts- und Umweltschutz bei landwirtschaftlichen
Anlagen 2003), und über den
Entschließungsantrag
137/A (E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen
betreffend dringend erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Nitratbelastung des Grundwassers in Österreich
(166 der Beilagen)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 20. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als erste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Sima. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
19.49
Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! An sich ist die
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ins Wasserrechtsgesetz eine der größten
und umfassendsten Novellen, die es in den letzten Jahren in diesem Bereich
gegeben hat, und prinzipiell ist das Verschlechterungsverbot des Gewässerzustandes
und ist das Ziel, alle Gewässer EU-weit zu verbessern oder in einen guten
Zustand zu bringen, eine positive Initiative für die Umwelt.
Leider, Herr Bundesminister – und wir
haben es ja im Ausschuss sehr ausführlich diskutiert –, weist aber die
Umsetzung ins österreichische Wasserrechtsgesetz aus unserer Sicht einige
Defizite auf, weshalb wir der Novelle nicht unsere Zustimmung erteilen werden.
Das tut mir persönlich sehr Leid, weil es sich an sich beim Wasserrechtsgesetz
um eine potentielle Konsensmaterie handelt, nur ist die Vorgangsweise, wie das
Ganze hier vor- und eingebracht wurde, für uns einfach nicht akzeptabel. Vor
allem war das letzte Stadium der Beratung dieser Gesetzesnovelle unseres
Erachtens zu kurz. Das alles ist einfach sehr schnell über die Bühne gegangen.
Ich möchte nur daran erinnern: Am 13. Juni erst wurde die Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen, und da sind doch noch einige Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf durchgeführt worden. Es hat allein 65 sehr umfassende Stellungnahmen im Begutachtungsprozess gegeben.
Ich verstehe die Eile auch deswegen nicht ganz, weil wir wirklich bis Dezember Zeit gehabt hätten, die Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Es ist keine wirkliche Notwendigkeit gegeben, das noch vor dem Sommer hier durchzupressen. Ich hätte mir auch gewünscht, dass auch mit der Opposition über dieses Thema verhandelt worden wäre, weil ich glaube, dass es sich um eine potentielle Konsensmaterie handelt, wo es doch gewisse gleiche Ziele gibt.
Jetzt kurz zu den Kritikpunkten im Detail.
Ein Kritikpunkt, der uns besonders schmerzt,
ist der § 12a. Hier geht es um die Definition des Standes der Technik.
Bisher galt bei allen Anlagen, dass der Stand der Technik der höchste Stand
der Technik sein muss, ohne Einschränkungen. Neu eingeführt wurde jetzt mit
dieser Novelle, dass auch Kosten und Nutzen zukünftig eine große Rolle spielen
sollen, und das ist aus unserer Sicht eine ganz klare Verwässerung. Das ist
umso bitterer und umso bedenklicher, als gerade bei der Umsetzung einer Richtlinie,
die eigentlich das Ziel hat, Verschlechterungen zu vermeiden, eine Verschlechterung
mit eingeführt wird. Das widerspricht meiner Meinung nach den Intentionen der
Wasserrahmenrichtlinie, und ich finde es sehr, sehr schade, dass Sie das hier
eingeführt haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ein weiterer Punkt, der uns sehr schmerzt, ist, dass der § 33 ersatzlos gestrichen wurde. Es gibt keinen Gewässerschutzbericht mehr, der bisher alle drei Jahre an die-