Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 233

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Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr für 3 Minuten Frau Abgeord­nete Glawischnig. – Bitte.

 


21.23

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Umweltminister! Hohes Haus! Wir stimmen dieser Novelle nicht zu; ich möchte das kurz begründen.

Es stimmt, dass es einerseits um die Anpassung von Seveso-Bestimmungen, Umwelt­informationsgesetz und Gewerbeordnung und andererseits um die Informationspflicht für nichtgewerbliche Anlagen zum Beispiel im Schieß- und Sprengmittelbereich geht.

Eine wesentliche Verschlechterung, die in dieser Vorlage, die jetzt zur Beschlussfas­sung ansteht, enthalten ist, erfolgt durch die schon genannte Intervallsbestimmung. Statt im Abstand von, wie bisher, zwei Jahren sind die Bevölkerung und auch alle Be­hörden – und das ist nicht unwichtig – nur mehr alle fünf Jahre darüber zu informieren, welche Störfälle möglicherweise eintreten können und welche Verhaltensmaßnahmen in einem solchen Fall erforderlich oder auch wünschenswert sind.

Ob die Betriebe der dreijährigen Pflicht zur Aktualisierung nachkommen werden, wenn für die wichtige Pflicht nur ein Intervall von fünf Jahren vorgeschrieben ist, ist sehr frag­lich. Ich meine, dass ein fünfjähriges Intervall eine Frist ist, in welcher ein durchschnitt­licher Mensch vergisst, was er im Fall eines Unfalls bei einer Schieß- und Sprengmittel­anlage wirklich tun muss, um sich zu schützen. Das ist meiner Meinung nach eine wesentliche Verschlechterung. Es ist dies das Niveau der Gewerbeordnung, das wir damals schon kritisiert haben.

Es gibt noch einen weiteren, grundsätzlichen Punkt, warum wir dieser Vorlage im Moment nicht zustimmen wollen: In den Verhandlungen mit der ÖVP haben wir an und für sich Konsens dahin gehend erzielt, dass die neue Umweltinformationsrichtlinie, die jetzt auf europäischer Ebene fertig ist und bis zum Jahr 2004 umzusetzen ist und die eine Verbesserung der Basis für die Zurverfügungstellung von Umweltinformation dar­stellt – und ich zitiere im Folgenden –, umgehend in nationales Recht umgesetzt wird.

Jetzt machen wir einen Teil – und der nächste Teil kommt dann bis zum Ende des Jahres 2004. Während wir diese Novelle hier beschließen, fängt also das Ministerium im Herbst schon wieder an, an der neuen Novelle zu arbeiten. – Das ist meiner Mei­nung nach nicht sinnvoll. Außerdem hält uns dann wieder die Rechtsanwaltskammer mit mahnendem Zeigefinger die Zahl der Bundesgesetzblätter beziehungsweise der Gesetze, die wir jedes Jahr beschließen, vor und spricht von Gesetzesflut.

Warum geht das nicht gleich? Es geht dabei nämlich vor allem auch um eine Verbes­serung in dem Sinn, dass auch Kontaminationen im Lebensmittelbereich – und das ist eine sehr wichtige Frage für Konsumentinnen und Konsumenten – in den Begriff von Umweltinformation aufgenommen werden.

Es ist unverständlich, warum das nicht gleich umgesetzt wird und warum jetzt eine Ver­schlechterung kommt. Diese Fragen konnten Sie nicht beantworten, und das ist für uns ein Grund, dieser Novelle nicht zuzustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

21.25

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner dazu ist Herr Abgeordneter Wittauer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


21.25

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Änderung im Umweltinformationsgesetz bringt eine Anpas­sung der Störfallinformationspflichten an die Seveso-II-Richtlinie, weiters wird eine Har­monisierung mit der Gewerbeordnung und der Industrieunfallverordnung umgesetzt.

 


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