Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 111

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Kurz ansprechen möchte ich in diesem Zusammenhang die Kosten für die Luftfahrt, und zwar sowohl für die Carrier als auch für die Flughäfen. Es legt nämlich nach dem Luftfahrtgesetz der Verkehrsminister die Kosten der Inanspruchnahme von Diensten der Flugsicherung fest, und ich würde wirklich herzlich darum bitten, im Interesse der Carrier und der Konsumenten, dass dabei auf große Kosteneffizienz Wert gelegt wird und nicht alle irgendwie anfallenden Kosten eingerechnet werden.

Genau dasselbe, Herr Bundesminister, gilt für die Sicherheitsdienste auf den Flug­hä­fen, die auch den Konsumenten weiterverrechnet werden. Die öffentliche Sicherheit ist doch auch eine wesentliche öffentliche Aufgabe, weshalb ich auch in diesem Bereich bitte, auf möglichste Kostengunst zu achten. Alles, was an Kosten bei den Betrieben anfällt, muss ja dem Passagier weiterverrechnet werden und verteuert damit das Flie­gen. Es ist selbstverständlich – dem stimme ich voll zu –, dass absolute Sicherheit gegeben sein muss, aber eine Kostengünstigkeit soll auf alle Fälle auch Platz greifen.

Weiters möchte ich gleich noch einiges dazu anmerken, was unter Tagesordnungs­punkt 14, zu dem ich Berichterstatter bin, verhandelt werden wird. Es geht dabei um das ceatS-Abkommen. Wir haben derzeit in Europa etwa 55 Flugsicherungs­zentra­len, nationale Zentralen, und diese sollen nun in Europa zu insgesamt sieben Gebieten zusammengeschlossen werden. Acht Staaten des südosteuropäischen Raumes mit Zentrum Österreich haben sich zusammengeschlossen und wollen nun gemeinsam die Flugsicherung betreiben, und zwar soll diese an Eurocontrol übertragen werden. Es geht dabei um den oberen Luftraum in mehr als 8 600 Metern Höhe, also dort, wo sich der Großteil der Zivilluftfahrt abspielt.

Man erwartet sich durch dieses Zusammenschließen Einsparungen durch Synergien; bis zum Jahr 2010 hoffen wir auf eine 20-prozentige Senkung der Flugsicherungs­ge­bühren. Es sollen Verspätungen beseitigt werden, die Sicherheit soll durch die Beseiti­gung von Schnittstellen bei der Übergabe von einer Überwachungsstelle an die andere erhöht werden, und die Leistungsfähigkeit der Luftstraßen soll damit gesteigert werden.

Ganz besonders positiv zu erwähnen ist, dass diese Flugsicherungszentrale ihren Sitz in Österreich haben wird, und zwar in Fischamend. Wir hatten zuerst einen Standort in Wien auf der Überplattung der Donauuferautobahn angeboten, tatsächlich wird sich nun die Zentrale in Fischamend niederlassen, weil eine Flughafen-Nähe in Hinblick auf die Sicherheit et cetera viel günstiger ist. Das bedeutet, dass 400 Beamte der CEATS, 400 Dienstnehmer, dort für uns tätig sein werden.

Wir hatten ganz große Konkurrenz durch Prag und Budapest. Ich möchte den Ver­handlern – das sind das Verkehrsministerium und das Außenministerium – sehr herz­lich zu diesem ganz großen Erfolg gratulieren, dass der Sitz der Flugsicherungs­zen­trale für den gesamten südosteuropäischen Raum in Österreich sein wird und dass wir uns da gegen die starke Konkurrenz von anderen Ländern durchgesetzt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

14.40

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. – Bitte.

 


14.40

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Die Novel­le zum Luftfahrtgesetz beinhaltet unter anderem eine Reihe von Bestimmungen, die zur Erhöhung der Sicherheit in der Luftfahrt beitragen sollen. Wir alle wissen, dass Si­cher­heitsfragen gerade im Bereich des Luftverkehrs von ganz elementarer Bedeutung


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