Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 113

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Natürlich wird kein vernünftiger Mensch etwas gegen zusätzliche Sicherheit einwen­den. Irritierend ist allerdings die Selbstverständlichkeit, meine geschätzten Damen und Herren, mit der davon ausgegangen wird, dass diese zusätzlichen Sicherheitskosten „entsprechend dem Verursacherprinzip“ ausschließlich den Passagieren angelastet werden sollen.

Uns allen muss klar sein, dass auch Flughäfen im Wettbewerb stehen. Daher ersuche ich darum, dies bei unseren Flughäfen, denen eine ganz besonders hohe Bedeutung als Wirtschaftsfaktor für die Region und auch für den Tourismus zukommt, zu berück­sichtigen. Diese Tatsachen sollten bei aller Notwendigkeit und Bereitschaft, in Sicher­heit am Boden zu investieren, nicht außer Acht gelassen werden. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ.)

14.45

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Herr Abgeordneter, bitte beginnen Sie mit dem Vorbringen der Berichtigung und gehen Sie dann zu Ihrem Debattenbeitrag über.

 


Berichterstatter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann: Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Herr Staatssekretär! Ich komme zunächst in meiner Eigenschaft als Bericht­erstatter zur Druckfehlerberichtigung zu diesem Tagesordnungspunkt – und darf Frau Kolle­gin Lichtenberger mitteilen, dass keine inhaltliche Veränderung erfolgt, son­dern dass es sich eben um eine Druckfehlerberichtigung handelt (Abg. Dr. Lichten­berger: Man weiß ja nicht! – Abg. Mag. Molterer – in Richtung der Abg. Dr. Lichten­berger –: So misstrauisch?) –:

„Zum schriftlich vorliegenden Ausschussbericht 182 der Beilagen bringe ich folgende Druckfehlerberichtigung zur Kenntnis:

Hinsichtlich der Auflage der fremdsprachigen Fassung ist auf Seite 3 des Ausschuss­berichtes im 6. und 10. Absatz jeweils die Wortfolge ,Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie‘

durch die Wortfolge ,Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten‘ zu ersetzen.

Der Ausschussantrag an den Nationalrat ist wie folgt zu ergänzen:

,Das gegenständliche Übereinkommen wird gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kund­gemacht, dass es in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angele­gen­heiten aufliegt.‘“

Ich danke, Herr Präsident, die Berichtigung ist damit erfolgt – und Frau Kollegin Lich­ten­berger konnte ich damit, glaube ich, beruhigen und davon überzeugen, dass es sich um keine inhaltliche Änderung handelt.

*****

 


14.47

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Ich komme nun auf die vorliegende Gesetzesmaterie zu sprechen. – Einerseits begrüße ich es, dass eine Ver­einheitlichung eines Abkommens, das sich mit Haftungsregelungen befasst, stattfindet. Das Warschauer Abkommen, das aus dem Jahr 1929 stammt, hat auf Grund sehr unterschiedlicher nationalstaatlicher Entwicklungen wohl in Anwendung verschiedener internationaler Instrumente zu einer totalen Unübersichtlichkeit geführt. Insofern ist eine Neuregelung, nämlich ein neues Abkommen, sehr zu begrüßen. Des Weiteren sind die Regelungen für Haftung bei Personenschäden, so wie sie im Warschauer


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