Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 208

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In diesem Sinne stimmen wir dieser Novelle gerne zu! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.43

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Gorbach. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


19.43

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach: Ge­schätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren Abgeordne­ten! Es sei mir erlaubt, zu diesem umfangreichen Themenkomplex auch noch einige Worte zu deponieren, weil hier ja einiges erledigt wird, das nicht nur in den Aus­schüssen, sondern, wie wir schon gehört haben, auch in verschiedensten Gremien draußen, sozusagen vor Ort für heftige Diskussionen gesorgt hat. Es ist sicherlich gut, wenn das einer Regelung zugeführt wird.

Ich denke da unter anderem auch an die Ortstafelregelung, wo man im Verkehrs­ministerium ja bisher immer die Rechtsmeinung vertreten hat, dass die Gültigkeit einer Ortstafel als Verkehrszeichen auch dann gegeben ist, wenn eine Zusatztafel ange­bracht wird. Ein Entscheid des Obersten Gerichtshofes hat diesbezüglich dann ande­res gebracht, und deshalb ist eine gewisse Unsicherheit entstanden und hat eine ent­sprechende Diskussion stattgefunden. Ich hoffe, dass diese Frage jetzt erledigt ist.

Ich möchte kurz auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Miedl eingehen, weil auch ich der Meinung bin – da haben Sie in mir einen wirklichen Unterstützer! –, dass wir darauf achten müssen, dass der Schilderwald nicht zu groß wird. Das gilt für das hochrangige ebenso wie für das niederrangige Straßennetz, denn neueste Untersu­chungen zeigen ja, dass eine immer größer werdende Gefahrenquelle für Unfälle die nicht mehr übersichtliche Beschilderung, etwa in Tunnelbereichen, im hochrangigen Straßennetz, ist, und aus eigener Erfahrung wissen wir wohl alle, dass wir auf Ge­meinde- und Landesstraßen – früher Bundes-, jetzt Landesstraßen – ebenso wie auf Schnellstraßen und Autobahnen wirklich darauf achten müssen, nicht einen Schil­derwald zu provozieren, der dann das Gegenteil von dem bewirkt, was er bewirken sollte. Insgesamt sollte nämlich die Überschrift immer lauten: Erhöhen oder Sicher­stellen der Verkehrssicherheit, der Sicherheit im österreichischen Straßennetz, im Straßen­verkehr.

Damit bin ich auch schon beim nächsten Punkt: Meine Damen und Herren, die Bedeu­tung der Ladungssicherung, die wir im Rahmen der 22. Kraftfahrgesetz-Novelle zusam­men mit verschiedenen anderen Punkten beschließen, ist auch nicht zu unterschätzen, denn schlechte Ladung ist sehr oft die Ursache für schwere Unfälle mit LKWs. Ich selbst habe einige in Erinnerung. Ich darf das nur ganz kurz erwähnen, weil sich mein früheres Büro neben dem 7 Kilometer langen einröhrigen Pfändertunnel befand, der von Bregenz in Richtung Deutschland führt und wo ein sehr starker LKW-Verkehr stattfindet, weil die exportorientierten Vorarlberger Firmen natürlich dort hinaus müs­sen – das ist für sie die einzige Möglichkeit, weil der Arlberg eine natürliche Barriere ist. Dort ist es immer wieder zu Unfällen gekommen, weil sich Ladegut verschoben hat oder diesbezüglich irgendetwas passiert ist. Da gab es schwerste Unfälle! Ich habe des­halb auch den Prüfzug, den wir haben, mit Schwerpunkt Ladegutkontrollen sozu­sagen etwas stärker auf den Weg geschickt und auch veranlasst, dass man sich in Ko­ordination mit den Prüfzügen in den Ländern – es gibt nämlich solche, die in irgend­einem Landesbauhof herumstehen – in der nächsten Zeit verstärkt dem Ladegut und der Ladegutsicherung widmet. Ich glaube, dass wir damit auch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich LKW bewirken können.

 


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